Reitkennzeichen
Beschreibung
Jedes Pferd, das in Wald und Flur auf öffentlichen und privaten Wegen geritten wird, muss ein Reitkennzeichen tragen. Das Kennzeichen besteht aus zwei gelben Tafeln und einer jährlich zu erneuernden Plakette.
Gebühren
keine
Benötigte Unterlagen
keine
Rechtsgrundlagen
Landschaftsgesetz NRW (LG NRW)
Verordnung zur Durchführung des Landschaftsgesetzes (DVO LG NRW)
Verordnung zur Durchführung des Landschaftsgesetzes (DVO LG NRW)