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Rochus-Gelübde

Im Jahre 1637 beschließen der Bürgermeister Homissen und der Rat der Stadt Steinheim den Rochustag als Feiertag:

Nachricht vom St.-Rochus-Gelübde

Im Jahre 1637

Der ehrbare Rat ist der Meinung, damit Gott einmal versöhnt werde nach der großen Not der Pest, die im Jahre 1637 gewesen, in jedem Jahr einen Gebetstag zu halten mit Zutun der Priester. An dem Tag des heiligen Rochus soll eine Prozession gehalten werden, jetzt am Mittwoch, dem 16. August 1637, und zu ewigen Zeiten.

Es soll der Herr Pastor am gleichen Tag nach der gehaltenen Messe sofort die Seelenmesse für die damals an der Pest gestorbenen halten.

Dafür soll er einen Taler erhalten, der Kaplan 27 Groschen, der Schulmeister 12 Groschen, der Organist 9 Groschen und der Küster 6 Groschen.

Für die Armen sollen in jedem Jahr vier Scheffel Roggen gebacken und ihnen geschenkt werden. Dies soll jedes Jahr vom Rathaus aus gewissenhaft gehalten werden, nun und zu ewigen Zeiten.

Nachfolgende Personen müssen das Geld dafür aufbringen:

Heinrich Homissen 1 Taler 18 Groschen

Bernd Holstein 1 Taler 18 Groschen

Hans Wilhelm Lödige 1 Taler

Das fehlende Geld muss die Stadt hinzutun. Was diese drei Personen stiften, hat der seelige Bürgermeister Roch Reineke am St.-Rochus-Tag bestimmt.