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Einwohnerantrag

Alle Einwohner der Stadt Steinheim, die seit mindestens 3 Monaten in Steinheim wohnen und das 14. Lebensjahr vollendet haben, können nach § 25 der Gemeindeordnung NRW beantragen, dass der Rat der Stadt Steinheim über eine bestimmte Angelegenheit berät und entscheidet.

Der Antrag

Der Antrag muss schriftlich eingereicht werden und ein konkretes Anliegen benennen und eine Begründung enthalten. Weiterhin sind drei Personen zu benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten.

Der Antrag muss von 5% der Einwohner unterzeichnet sein. Jeder Unterzeichnende muss mit Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Adresse zweifelsfrei zu erkennen sein. Jede Liste mit den Unterschriftenen muss den vollen Wortlaut des Antrags enthalten.  In der gleichen Angelegenheit darf es in den vorherigen 12 Monaten keinen Einwohnerantrag gegeben haben.

Die Entscheidung

Unverzüglich nach Eingang des Einwohnerantrages stellt der Rat fest, ob der Antrag zulässsig ist. Innerhalb von 4 Monaten muss der Rat über den Einwohnerantrag beraten und beschliessen. In dieser Ratssitzung können die Vertreter den Einwohnerantrag erläutern.