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Amtliche Bekanntmachungen

Seit dem 25.04.2016 werden amtliche Bekanntmachungen auf der Internetseite www.steinheim.de veröffentlicht und treten einen Tag nach der Bekanntmachung in Kraft, soweit kein anderer Zeitpunkt für das Inkrafttreten in der amtlichen Bekanntmachung angegeben wurde. Das Datum der Bekanntmachung steht in Klammern hinter dem Dokument. Im  Amtsblatt “Mitteilungsblatt der Stadt Steinheim“ wird dann nur noch auf die erfolgte Bekanntmachung hingewiesen. Das aktuelle Mitteilungsblatt kann hier eingesehen werden>>

Amtliche Bekanntmachungen

Hinweise auf Bekanntmachungen im Amtsblatt

Nach § 15 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Steinheim erfolgen Bekanntmachungen, bei denen die Veröffentlichung im Internet nur zusätzlich erfolgen kann, durch Veröffentlichung im Amtsblatt "Mitteilungblatt der Stadt Steinheim". Auf diese Veröffentlichungen wird hier zusätzlich hingewiesen: