Wespennest (Entfernung)
Artenschutz
Beschreibung
Warum stehen Wespen und Hornissen unter Schutz?
Alle wildlebenden Tiere – und damit auch alle Wespenarten – sind durch das Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 BNatSchG) allgemein geschützt. Es ist verboten, sie ohne vernünftigen Grund zu beunruhigen, zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Auch ihre Lebensstätten (Nester) dürfen nicht mutwillig zerstört werden.
Einige Arten, wie etwa die Hornisse, zählen sogar zu den besonders geschützten Arten. Ein Verstoß gegen diese Schutzbestimmungen (z.B. das eigenmächtige Abtöten eines Volkes) kann mit hohen Bußgeldern geahndet werden.
Die Stadt Steinheim ist nicht befugt, Beratungen zur Bekämpfung oder Genehmigungen zur Umsiedlung von Nestern zu erteilen. Da es sich um eine naturschutzrechtliche Fragestellung handelt, liegt die alleinige Zuständigkeit bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Höxter.
Dort wird im Einzelfall geprüft, ob ein „objektiv nachvollziehbarer Grund“ für eine Entfernung vorliegt (z. B. für Allergiker oder bei einer Gefährdung im direkten Wohnumfeld) und ob eine Umsiedlung durch Fachpersonal möglich ist.
Gebühren
Benötigte Unterlagen
Rechtsgrundlagen
Bundesartenschutzverordnung
Öffnungszeiten des Rathauses
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
zusätzlich Donnerstag:
von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr