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Wespennest (Entfernung)

Artenschutz

Beschreibung

So manchen Zeitgenossen können sie Sommertags zur Verzweiflung bringen, wenn sie beim nachmittäglichen Kaffeetrinken auf der Terrasse an der Obsttorte naschen. Viele Menschen empfinden Wespen und Hornissen als lästig, aggressiv und gefährlich. Aus diesem Grunde rangieren sie auch in der Liste der bedrohten Tierarten ganz oben. 

Warum stehen Wespen und Hornissen unter Schutz?
Alle wildlebenden Tiere – und damit auch alle Wespenarten – sind durch das Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 BNatSchG) allgemein geschützt. Es ist verboten, sie ohne vernünftigen Grund zu beunruhigen, zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Auch ihre Lebensstätten (Nester) dürfen nicht mutwillig zerstört werden.
Einige Arten, wie etwa die Hornisse, zählen sogar zu den besonders geschützten Arten. Ein Verstoß gegen diese Schutzbestimmungen (z.B. das eigenmächtige Abtöten eines Volkes) kann mit hohen Bußgeldern geahndet werden.

Die Stadt Steinheim ist nicht befugt, Beratungen zur Bekämpfung oder Genehmigungen zur Umsiedlung von Nestern zu erteilen. Da es sich um eine naturschutzrechtliche Fragestellung handelt, liegt die alleinige Zuständigkeit bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Höxter.
Dort wird im Einzelfall geprüft, ob ein „objektiv nachvollziehbarer Grund“ für eine Entfernung vorliegt (z. B. für Allergiker oder bei einer Gefährdung im direkten Wohnumfeld) und ob eine Umsiedlung durch Fachpersonal möglich ist.

Gebühren

Die Anfrage ist gtebührenfrei. 

Benötigte Unterlagen

formlos

Rechtsgrundlagen

Bundesnaturschutzgesetz
Bundesartenschutzverordnung

Öffnungszeiten des Rathauses

Montag bis Freitag:
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

zusätzlich Donnerstag:
von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr