Öffentliche Auslegungen
Öffentliche Auslegungen werden rechtzeitig im Voraus amtlich bekanntgegeben. In der Regel erfolgen Auslegungen im Rathaus der Stadt Steinheim, Marktstraße. 2, 32839 Steinheim. Der Ort der Einsichtnahme ist in der jeweiligen amtlichen Bekanntmachung angegeben.
Zusätzlich erfolgt neben der Auslegung im Rathaus auch eine Veröffentlichung der ausgelegten Unterlagen hier auf der Homepage der Stadt Steinheim.
Folgende Auslegungsunterlagen sind derzeit anhängig: