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Öffentliche Auslegungen

Öffentliche Auslegungen werden rechtzeitig im Voraus amtlich bekanntgegeben. In der Regel erfolgen Auslegungen auf der Homepage der Stadt Steinheim.

Zusätzlich erfolgen Auslegungen auch im Rathaus der Stadt Steinheim, Marktstraße. 2, 32839 Steinheim. Der Ort der Einsichtnahme ist in der jeweiligen amtlichen Bekanntmachung angegeben.

Folgende Auslegungsunterlagen sind derzeit anhängig:

Bebauungsplan Nummer 2 „Freiflächenphotovoltaikanlage – Auf der Osterhome“ der Stadt Steinheim im Stadtbezirk Eichholz

Die Unterlagen der Planung zum Bebauungsplan Nummer 2 „Freiflächenphotovoltaikanlage – Auf der Osterhome“ der Stadt Steinheim im Stadtbezirk Eichholz werden gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch  im Zeitraum vom 11.09.2023 bis 16.10.2023 einschließlich auf der Homepage der Stadt Steinheim bereit gestellt und veröffentlicht:

Offenlegungsplan Bebauungsplan Nummer 2

Begründung mit textlichen Festsetzungen, Hinweisen und Umweltbericht

Übersicht der Kompensationsfläche

Umweltbericht inklusive artenschutzrechtlichem Fachbeitrag

Folgende Stellungnahmen im Sinne des § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch liegen vor::

Die Verwaltung hat die Stellungnehmen geprüft und folgende Stellungnahmen dazu abgegeben:

Abwägung der Eingaben der Träger öffentlicher Belange
Abwägung der Bürgereingaben

Hinweise:

Auf die gegebenen Anregungen wird in der Umweltprüfung und damit in dem Umweltbericht eingegangen, der Bestandteil der Begründung des Bebauungsplanes ist. Alle zur Planung vorliegenden Unterlagen können gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch zusätzlich jederzeit im Rathaus der Stadt Steinheim im Fachbereich 4 Planen + Bauen im vorgenannten Zeitraum nach vorheriger Terminabsprache eingesehen werden. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung. Die Bekanntmachung zu dieser Auslegung können Sie hier einsehen>>

Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch). Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4 Buchstabe a Absatz 6 Baugesetzbuch). Stellungnahmen können im Auslegungszeitraum auch per E-Mail an die Adresse bauleitplanung@steinheim.de gesendet werden.

Der Bau- und Planungsausschuss prüft die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen. Das Ergebnis wird mitgeteilt.

39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Steinheim im Bereich des Stadtbezirkes Eichholz

Die Unterlagen der Planung zur 39. Änderung des Flächennutzungsplanes "Freiflächen-photovoltaikanlage - Auf der Osterhome" im Stadtbezirk Eichholz werden gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch  im Zeitraum vom 11.09.2023 bis 16.10.2023 einschließlich auf der Homepage der Stadt Steinheim bereit gestellt und veröffentlicht:

Offenlegungsplan Eichholz

Begründung mit Umweltbericht

Übersicht der Kompensationfläche

Umweltbericht inklusive artenschutzrechtlichem Fachbeitrag

Folgende Stellungnahmen im Sinne des § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch liegen vor:

Die Verwaltung hat die Stellungnehmen geprüft und folgende Stellungnahmen dazu abgegeben:

Hinweise:

Auf die gegebenen Anregungen wird in der Umweltprüfung und damit in dem Umweltbericht eingegangen, der Bestandteil der Begründung des Bebauungsplanes ist. Alle zur Planung vorliegenden Unterlagen können gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch zusätzlich jederzeit im Rathaus der Stadt Steinheim im Fachbereich 4 Planen + Bauen im vorgenannten Zeitraum nach vorheriger Terminabsprache eingesehen werden. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung. Die Bekanntmachung zu dieser Auslegung können Sie hier einsehen>>

Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch). Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4 Buchstabe a Absatz 6 Baugesetzbuch). Stellungnahmen können im Auslegungszeitraum auch per E-Mail an die Adresse bauleitplanung@steinheim.de gesendet werden.

Bei Flächennutzungsplänen ist eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 3 Satz 1 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, sie aber geltend gemacht werden konnten.

Der Bau- und Planungsausschuss prüft die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen. Das Ergebnis wird mitgeteilt.