Kriegsopferfürsorge
Beschreibung
Die Kriegsopferfürsorge ist Teil des Sozialen Entschädigungsrechts, das im Bundesversorgungsgesetz (BVG) und seinen Nebengesezten geregelt ist.
Je nach indivudueller Situation der odes des Leistungsberechtigten können folgende verschiedene Leistungsformen in Anspruch genommen werden:
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Krankenhilfe
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
- Altenhilfe
- Erziehungsbeihilfe
- Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
- Erholungshilfe
- Wohnungshilfe
- Eingliederungshilfe / Hilfen in besonderen Lebenslagen
Gebühren
keine
Benötigte Unterlagen
keine
Rechtsgrundlagen
BVG