Schlichtung in Rechtsstreitigkeiten
Beschreibung
Die Schiedspersonen führen Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtstreitigkeiten und Strafsachen durch.
Der Fachbereich Bürgerservice erteilt Auskünfte über die örtliche (bezirkliche) Zuständigkeit der Schiedspersonen. Zuständig ist die Schiedsperson, in deren Bezirk der Antragsgegner wohnt. Vorbereitung der Wahl der Schiedspersonen: Die Stadtverwaltung gibt in den Tageszeitungen bekannt, daß ein Schiedsamt neu zu besetzen ist. Bewerbungen können an die Stadt Steinheim unter Angabe der Personalien und des Berufs gerichtet werden.
Die Schiedsperson soll:
- das 30. Lebensjahr vollendet haben in dem Schiedsamtsbezirk ihren Wohnsitz haben
- das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- nicht durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sein.
Schiedspersonen in Steinheim:
Petra Thewes-Jürgens
Schiedsperson Bezirk I - Kernstadt
Alte Friedhofstraße 28
32839 Steinheim
- Telefon: 05233 1077
Josef Müller
Schiedsperson für Bezirk II - Vinsebeck / Ottenhausen
Teutonenstraße 9 a
32839 Steinheim-Vinsebeck
Antonius Lücking
Schiedsperson für Bezirk III - Bergheim / Eichholz
Lindenkamp 13
32839 Steinheim-Bergheim
Rudolf Waldhoff
Schiedsperson für Bezirk IV - Sandebeck / Grevenhagen
Germanenstraße 3 a
32839 Steinheim-Sandebeck
Uwe Schieborowsky
Schiedsperson für Bezirk V - Rolfzen / Hagedorn
Thienhausener Weg 8a
32839 Steinheim
Gebühren
Benötigte Unterlagen
Rechtsgrundlagen
Öffnungszeiten des Rathauses
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
zusätzlich Donnerstag:
von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr