Reisepass
Beschreibung
Der Antrag für die Neuausstellung wird im Bürgerbüro in Ihrem Beisein ausgedruckt und muss eigenhändig unterschrieben werden. Die Beantragung durch eine andere Person ist nicht möglich. Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sein, müssen die Personensorgeberechtigten mit dem Ihnen den Antrag persönlich stellen. Sollte nur ein Elternteil vorsprechen, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen.
Verlust oder Diebstahl des Reisepasses: Haben Sie Ihren Reisepass verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, teilen Sie dies bitte umgehend Ihrem Bürgerbüro mit. Zur Erstellung der Verlustanzeige bringen Sie bitte Ihren Personalausweis, Ihr Familienbuch-, Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.
Gültigkeit:
Verlust oder Diebstahl des Reisepasses: Haben Sie Ihren Reisepass verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, teilen Sie dies bitte umgehend Ihrem Bürgerbüro mit. Zur Erstellung der Verlustanzeige bringen Sie bitte Ihren Personalausweis, Ihr Familienbuch-, Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.
Gültigkeit:
- bei Ausstellung vor dem 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit 6 Jahre,
- nach dem 24. Lebensjahr 10 Jahre.
Gebühren
Für Personen über 24 Jahren: 60,00 Euro
Für Personen unter 24 Jahren: 37,50 Euro
Zusatzkosten:
Expressverfahren innerhalb von 72 Stunden bei einer Bestellung bis 12 Uhr Mittags 32,00 € Aufschlag
Erweiterung auf 48 Seiten 22,00 € Aufschlag
Benötigte Unterlagen
Als Identifikationsnachweis:
- Geburtsurkunde oder
- Personalausweis oder
- alten Reisepass, auch wenn er ungültig ist, oder
- Kinderausweis/Kinderpass
Für den Antrag werden benötigt:
- Minderjährige benötigen die Einverständniserklärung beider Elternteile
- ein aktuelles Lichtbild (biometrietauglich)
Rechtsgrundlagen
Passgesetz
Öffnungszeiten des Bürgerbüros
Montags: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstags: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag: 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr (durchgehend)
Freitag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Dienstags: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag: 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr (durchgehend)
Freitag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr