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Datum: 10.11.2023

Wegfall des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

Am 08.10.2023 wurde das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens beschlossen. Dieses sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird.

Das Wappen der Stadt Steinheim besteht aus einer roten Stadtmauer mit Zinnen und einem gelben Tor. Weiterhin sind drei Türme abgebildet, wobei der mittlere größer als die beiden äußeren Türme ist. Die kleineren Türme haben ein Fenster, der größere Turm drei Fenster.Ab dem 01.01.2024 sind deswegen auch keine Verlängerungen von vorhandenen Kinderreisepässen im Bürgerbüro der Stadt Steinheim möglich.

Für Reisen innerhalb der EU genügt für Kinder ein Personalausweis. Für Reisen über die Grenzen der Europäischen Union hinaus ist in der Regel ein Reisepass mit Chip erforderlich. Sowohl Personalausweise als auch Reisepässe sind für Kinder sechs Jahre lang gültig.

Bitte beachten sie bei ihren Reiseplanungen, dass die neuen Ausweisdokumente in der Bundesdruckerei Berlin hergestellt werden müssen und daher eine Vorlaufzeit von mindestens vier Wochen bei der Beantragung benötigen.

Eine kurzfristige Ausstellung von Reisedokumenten ist ab dem 01.01.2024 nicht mehr möglich.

Für die Beantragung von Ausweisdokumente für minderjährige Kinder wird eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Diese ist ausgefüllt zur Beantragung der Ausweisdokumente im Bürgerbüro der Stadt Steinheim mitzubringen.

Informationen zur Beantragung eines Personalausweises finden sie hier>>

Informationen zur Beantragung eines Reisespasses finden sie hier>>

Warum gibt es den Kinderreisepass bald nicht mehr?

Der Kinderreisepass ist eines der wenigen Ausweisdokumente ohne Chip. Das macht ihn weniger sicher als Pässe mit Chip. Der Chip enthält unter anderem elektronische Sicherheitsmerkmale, welche leicht zu kontrollieren und sehr schwer zu fälschen sind.