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Datum: 21.09.2023

Informationen zur Unterbringung von Flüchtlingen in Steinheim

Das Foto zeigt ein Portrait des Bürgermeisters Carsten Torke im dunkelblauen Sakko und weißem Hemd mit beerenfarbenen gestreiften Krawatte.Liebe Steinheimer,

anlässlich von Mitteilungen in den sozialen Netzwerken zur Situation der Unterbringung von Flüchtlingen in Steinheim, die so nicht richtig sind/waren, möchte ich hiermit eine umfassende Darstellung des Sachverhalts in unserer Emmerstadt und den Ortsteilen geben:

1. Situation in Steinheim (zum Stichtag 6.9.2023)

In Steinheim leben aktuell 412 Menschen, die aus ihrer Heimat geflüchtet sind und in Deutschland Asyl beantragt haben. Davon befinden sich 42 Personen noch im laufenden Asylverfahren. Bei den übrigen 370 Personen ist der Aufenthaltsstatus geklärt.

Die Aufnahme-Erfüllungsquote für die Flüchtlinge liegt damit derzeit bei 93,16 %. Um die Aufnahmeverpflichtung vollständig zu erfüllen, müsste Steinheim aus dieser Gruppe weitere 16 Personen aufnehmen. Für die Gruppe der Personen mit Wohnsitzauflage liegt die Erfüllungsquote bei 74,20 %, was einer Aufnahmeverpflichtung von weiteren 60 Personen entspricht.

Somit könnten zurzeit maximal 76 weitere Personen in Steinheim aufgenommen werden, anderslautende Mitteilungen in den sozialen Netzwerken sind falsch!

Zur Wohnsituation ist zu sagen, dass 65 Personen in 4 stadteigenen Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind. 167 Personen wohnen in 56 Wohnungen, die von der Stadt angemietet wurden, und weitere 180 Personen leben in Wohnungen, die sie selbst anmieten konnten.

360 Personen wohnen in der Kernstadt Steinheim. Daneben wohnen 13 Personen in Bergheim, 13 Personen in Ottenhausen, 11 Personen in Sandebeck, 8 Personen in Vinsebeck und 7 Personen in Hagedorn. Die Unterbringung von Flüchtlingen in den Steinheimer Ortsteilen erfolgt bereits seit Jahren. Mitteilungen in den sozialen Netzwerken, dass dieses erst jetzt geplant sei, sind falsch!

2. Die neue Gemeinschaftsunterkunft an der Billerbecker Straße

Die Wohnanlage besteht aus insgesamt 29 Modulen, von denen 25 zu Wohnzwecken bestimmt sind. Drei Module (die aktuell noch nicht ausgeliefert sind) werden als Aufenthaltsraum dienen und ein Modul wird mit Waschmaschinen und Wäschetrocknern ausgestattet sein. Ein Wohnmodul wird von jeweils 2 Personen bewohnt und verfügt neben dem Wohnmobiliar über eine Sanitärzelle und eine Kochgelegenheit.

Somit bietet diese Wohnanlage maximal 50 Bewohnern eine Unterkunft.

Diese Gemeinschaftsunterkunft soll vorwiegend zur vorübergehenden Unterbringung alleinstehender Männer aus dem Nahen und Mittleren Osten (hauptsächlich Syrien, Afghanistan, Irak, Iran) dienen, für die es sehr schwierig ist, auf dem freien Wohnungsmarkt eine Wohnung zu finden. Hierbei kann es sich sowohl um Männer handeln, die nach dem oben beschriebenen Verfahren neu zugewiesen werden, als auch um Männer, die bereits in einer städtischen Unterkunft leben und in die Wohnanlage umziehen sollen.

Im Jahr 2024 soll eine bereits bestehende Gemeinschaftsunterkunft umfangreich renoviert werden, da diese bereits seit mehreren Jahrzehnten in Betrieb ist. Um diese Maßnahme umsetzen zu können, sollen bis zum Ende diesen Jahres die dort wohnenden 32 Personen in die neu erreichtete Gemeinschaftsunterkunft umziehen. Von diesen 32 zukünftigen Bewohnern gehen zurzeit 50% einer beruflichen Tätigkeit nach oder befinden sich in unterschiedlichen  Ausbildungen  oder Weiterbildungen. Die Mitteilung in den sozialen Netzwerken, dass diese Bewohner „nur“ vor Ort sind, ist falsch! Auch die in sozialen Netzwerken geäußerten Sorgen und Befürchtungen der Anwohner, können nicht nur durch diesen Sachverhalt entkräftet werden. Es ist auch zu berücksichtigen, dass der Großteil der Personen, die in die neu errichtete Gemeinschaftsunterkunft einziehen werden, bereits seit einiger Zeit in Steinheim wohnen und nicht auffällig geworden sind.

3. Anmietung von Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt

Das Bestreben der Stadtverwaltung ist es, Wohnraum auf dem „freien“ Wohnungsmarkt zu generieren. Hierzu bitten wir um Mitteilung, wo gegebenfalls eine Wohnung anzumieten ist. Dieses entlastet die Situation in den städtischen Gemeinschaftsunterkünften.

Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung Steinheim sind Herr Gerd Engelmann und Herr Benedikt Tilly.

Generell gilt es festzustellen, dass die Unterbringung der Flüchtlinge in angemieteten Wohnraum deutlich besser geeignet ist, um eine Integration zu ermöglichen.

Der Umstand, dass nur 15% der zurzeit 412 Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind, hat in Steinheim dazu geführt, dass dieses Thema seit Jahren mithilfe der Unterstützung aus dem Ehrenamt kaum in der Öffentlichkeit diskutiert und kritisiert wird.

Unser Dank gilt den Bürgern, die sich hier seit Jahren ehrenamtlich engagieren, und unseren hauptamtlichen Flüchtlingsbetreuerinnen für diese geleistete Unterstützung.

4. Rechtlichen Grundlagen:

Gemäß § 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes sind die 396 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen verpflichtet, ausländische Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen.

Eine Kommune hat hier keine Entscheidungsfreiheit, ob und welche Flüchtlinge aufgenommen werden.

Die Zuweisung der Flüchtlinge erfolgt durch die Bezirksregierung Arnsberg und richtet sich nach einem Verteilschlüssel, der alle Städte und Gemeinden gleichsam berücksichtigt (§ 3 Flüchtlingsaufnahmegesetz).

Die Städte und Gemeinden melden der Bezirksregierung Arnsberg monatlich die von ihnen in der Vergangenheit aufgenommenen Flüchtlinge. Welcher Personenkreis zu melden ist, geben die §§ 2 und 3 Absatz 7 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes vor.

Die Bezirksregierung Arnsberg unterscheidet bei der Zuweisung von Flüchtlingen zwischen zwei Personengruppen:

  1. Personen, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist (sogenannten. FLÜAG-Flüchtlinge)
  2. Personen, deren Asylverfahren abgeschlossen ist (Personen mit Wohnsitzauflage)

Für jede Personengruppe gibt es eine eigene Aufnahme-Erfüllungsquote, die für alle Kommunen regelmäßig neu berechnet wird. Gibt es in einer Stadt oder Gemeinde eine Unterbringungseinrichtung des Landes, werden die dort vorgehaltenen Unterbringungsplätze von der berechneten Aufnahmeverpflichtung abgezogen.

Diese Information hätte ich früher geben müssen, besorgte Anwohner haben mich darauf hingewiesen. Dieses war so nicht meine Absicht, aber auch meiner Erkrankung geschuldet.

Hierfür bitte ich um Verständnis.

Zukünftig werde ich rechtzeitiger informieren.

Ihr
Carsten Torke