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Datum: 08.02.2024

Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis

Wer das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt, darf am 09.06.2024 an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen.

Wahl_angekreuztWer seit 3 Monaten in Deutschland lebt und die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union als die deutsche besitzt, kann sich auch in das Wählerverzeichnis seines Wohnortes in Deutschland eintragen lassen. Hierzu ist einmalig ein Antrag notwendig. Dieser gilt dann auch für alle folgenden Wahlen zum Europaparlament.

Der Kreis Höxter hat hierzu eine Bekanntmachung veröffentlicht, in der detailiert alle Informationen zur Eintragung in das Wählerverzeichnis aufgeführt sind. Die Bekanntmachung können Sie auf der Homepage des Kreises Höxter lesen>>