Sprungziele
Inhalt

Stadt & Rathaus

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Rundfunkgebührenbefreiung

Beschreibung

Bürgerinnen und Bürger können für ihre Wohnung eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bzw. eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen. Dafür muss eine der folgenden Voraussetzungen vorliegen:

Sie erhalten:

  • Arbeitslosengeld II
  • Sozialhilfe
  • Grundsicherung
  • Blindenhilfe oder
  • Bafög

Menschen mit Behinderung , denen das RF-Merkzeichen anerkannt wurde, können eine Ermäßigung beantragen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier>>

Gebühren

Benötigte Unterlagen

  • Bescheinigung der leistungsgewährenden Behörde über den Bezug der Sozialleistung
  • Zuerkennung des Merkzeichens "RF" im Original
  • oder einen aktuellen Bescheid über die Bewilligung der Sozialleistung in beglaubigter Kopie
  • Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite) in beglaubigter Kopie
  • ein aktuelles fachärztliches Attest oder eine amtliche Bescheinigung im Original über das Vorliegen der Taubblindheit

Rechtsgrundlagen

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)