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Hilfe zum Lebensunterhalt

Beschreibung

Menschen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausrecheind aus eigenen Kräften (z.B. Arbeitskraft) und Mitteln (Einkommen, Vermögen) bestreiten können, können Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten.

Besondere Voraussetzungen:
  • Der Antragsteller ist in Steinheim gemeldet und hält sich in Steinheim auf.
  • Das vorhandene Einkommen / Vermögen ist geringer als der berechnete Sozialhilfeanspruch.
Besonderheiten:
  • Sozialhilfe ist ab dem Tage zu bewilligen, an dem dem Träger der Sozialhilfe bekannt wird, dass ein Anspruch bestehen könnte.
Grundsätzlich ausgeschlossen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt sind - trotz Bedürftigkeit - folgende Personengruppen:
  • Personen, die leistungsberechtigt sind nach dem Sozialgesetzbuch, 2. Buch (SGB II), d.h. erwerbsfähige Personen, die 15 Jahre oder älter sind, aber noch nicht die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 SGB XII rreicht haben (Anspruchsberechtigung auf Arbeitslosengeld II)
  • sowie deren nicht erwerbsfähige Angehörige (Anspruchsberechtigung auf Sozialgeld),
  • Ausländer, soweit eine Leistungsberechtigung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) besteht

Gebühren

Kostenfreiheit gemäß § 64 SGB X

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis
  • Vollmacht (bei Antragstellung für Dritte)
  • Name, Geburtsdatum und Anschrift Unterhaltspflichtiger (Eltern, Kinder)
  • Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
  • Mietvertrag oder Mietbescheinigung bzw. Fremdmittelbescheinigung (bei Eigentum)
  • Jahresendabrechnung der Stadtwerke (wenn die Heizkosten an die Stadtwerke gezahlt werden) oder bei Neubezug Einschätzung der Stadtwerke
  • Vermögensnachweise:
    Sparbücher, Wertpapiere, Kaufverträge, Grundbuchauszüge, Wertgutachten, Beleihungsnachweise, Kraftfahrzeugschein (auch Vermögen, welches in den letzten 10 Jahren verschenkt bzw. veräußert wurde, ist nachzuweisen)
  • Einkommensnachweise:
    Wohngeld, Lastenausgleich, Rentenbescheid des Rententrägers, Lohnbescheinigung der letzten 12 Monate
  • von der Krankenkasse:
    Bescheinigung über Beitragshöhe, Antrag auf freiwillige Versicherung (wenn nicht versichert), Krankengeldbescheid,
  • Unterlagen über evtl. absetzbare Ausgaben:
    Nachweis über zu zahlende Versicherungsbeiträge, besondere finanzielle Belastungen/Verpflichtungen.
  • vollständige Kontoauszüge der letzten drei Monate

Die Anforderung weiterer Unterlagen behält sich der Fachbereich Bürgerservice, Sachgebiet Soziales vor.

Rechtsgrundlagen

SGB XII

Öffnungszeiten des Rathauses

Montag bis Freitag:
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

zusätzlich Donnerstag:
von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr