Haushaltspläne, Einsichtnahme
Beschreibung
Im Haushaltsplan ist aufgeführt, mit welchen Einnahmen die Stadt in einem Jahr rechnet und für welche Zwecke Ausgaben geleistet werden sollen. Der Haushaltsplan wird jährlich nach Beratung im Finanzausschuss und im Stadtrat aufgestellt.
Aus dem Haushaltsplan ist die wirtschaftliche Situation einer Gemeinde zu erkennen. Im Vermögenshaushalt zeigt sich, welche Investitionen die Gemeinde duchführen will. Der Verwaltungshaushalt legt fest, welche Mittel für die Bewältigung der laufenden Aufgaben eingesetzt werden. Einnahmen und Ausgaben sollen stets ausgeglichen sein. Der Haushaltsplan wird in der Regel zum Jahresende für das folgende Jahr aufgestellt. Sobald der Entwurf vorliegt, liegt dieser für alle Einwohner und auswärtigen Steuerpflichtigen zur Einsichtnahme aus. Es können Vorschläge gemacht und Einwände erhoben werden, die dann in den politischen Gremien zu beraten sind.
Aus dem Haushaltsplan ist die wirtschaftliche Situation einer Gemeinde zu erkennen. Im Vermögenshaushalt zeigt sich, welche Investitionen die Gemeinde duchführen will. Der Verwaltungshaushalt legt fest, welche Mittel für die Bewältigung der laufenden Aufgaben eingesetzt werden. Einnahmen und Ausgaben sollen stets ausgeglichen sein. Der Haushaltsplan wird in der Regel zum Jahresende für das folgende Jahr aufgestellt. Sobald der Entwurf vorliegt, liegt dieser für alle Einwohner und auswärtigen Steuerpflichtigen zur Einsichtnahme aus. Es können Vorschläge gemacht und Einwände erhoben werden, die dann in den politischen Gremien zu beraten sind.
Gebühren
keine
Benötigte Unterlagen
Rechtsgrundlagen
Gemeindeordnung NW
Gemeindehaushaltsverordnung
Gemeindehaushaltsverordnung
Öffnungszeiten des Rathauses
Montag bis Freitag:
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
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zusätzlich Donnerstag:
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