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Bürgerbegehren / Bürgerentscheid

In § 26 der Gemeindeordnung NRW ist das Bürgerbegehren und der anschließende Bürgerentscheid geregelt. Die Stadt Steinheim hat eine Satzung erlassen, wie ein entsprechendes Verfahren in Steinheim durchzuführen ist.

Bürgerbegehren

Die Bürger, also alle bei den Gemeindewahlen wahlberechtigten Einwohner der Stadt Steinheim, können beantragen, dass sie anstelle des Rates der Stadt Steinheim über  eine Angelegenheit selbst entscheiden wollen.

Der Antrag

Dieser Antrag muss schriftlich eingereicht werden und die konkrete Fragestellung sowie eine Begründung enthalten. Drei Bürger sind zu benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten. Ein Bürgerbegehren ist von 9% der Einwohner zu unterzeichnen. Jeder Unterzeichnende muss mit Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Adresse zweifelsfrei erkennbar sein.

Die Frist

Richtet sich das Bürgerbegehren gegen einen öffentlich bekanntgemachten Ratsbeschluss, so ist der Antrag innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntmachung einzureichen. Richtet sich das Bürgerbegehren gegen nicht öffentlich bekanntgemachte Ratsbeschlüsse, so müssen diese Anträge innerhalb von drei Monaten nach dem Sitzungtag eingereicht werden.

Bürgerentscheid

Der Rat der Stadt Steinheim stellt fest, ob das Bürgerbegehren zulässig ist. Die Vertreter des Bürgerbegehrens haben die Möglichkeit, in der Ratssitzung das Bürgerbegehren zu erläutern. Entspricht der Rat dem Bürgerbegehren nicht, so ist innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchzuführen. Der Termin für den Bürgerentscheid wird vom Rat festgelegt. Es muss zwingend ein Sonntag sein.

Vor der Abstimmung sind alle Bürger darüber zu informieren, wo und wann gewählt wird. Weiterhin wird die Fragestellung, über die abzustimmen ist, genannt. Diese Fragestellung muss zwingend mit Ja oder Nein zu beantworten sein. Hierzu ist ein Informationsblatt zu übersenden, welches eine Kostenschätzung, eine Stellungnahme der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens und eine Begründung jeder im Rat vertretenden Fraktion enthält.

Das Ergebnis

Im Anschluss an die Stimmabgabe von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr findet die Auszählung der Stimmen statt. Der Rat stellt das Ergebnis des Bürgerentscheids fest.

Die Frage ist in dem Sinne zu entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 20% der Einwohner beträgt. Das Ergebnis des Bürgerentscheids bindet den Rat für mindestens zwei Jahre. Nur durch einen neuen Bürgerentscheid kann das Abstimmergebnis früher abgeändert werden.