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Bauhof

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Verwertung pflanzlicher Abfälle

Beschreibung

Durch die Aufhebung der Allgemeinverfügung des Kreises Höxter zum 01.07.2022 ist die Beseitigung von Baum- und Strauchschnitt durch Verbrennen nicht mehr erlaubt.

Dies gilt auch für Feuerschalen und Feuerkörbe. Hier dürfen nur zulässige Brennmaterialien, vergleichbar dem Betrieb von offenen Kaminen, wie z.B. naturbelassenes stückiges Holz oder Presslinge in Form von Holzbriketts, genutzt werden.

Nur in begründeten Einzelfällen, wenn nachweislich eine Verwertung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist, kann das Ordnungsamt eine Ausnahme zulassen.

Baum- und Strauchschnitt sind zum Verbrennen zu schade. Diese organischen Pflanzenmaterialien führen wertvolle Nährstoffe im Gepäck, deren Wiederverwertung als Komposterde im Garten das Pflanzenwachstum fördern oder als Mulch in Beeten oder auf Wegen nützlich sind.

Zum Schutz unserer Umwelt muss der Grundsatz „Verwerten geht vor Beseitigen“ daher beachtet werden.

Aber wo kann ich verwerten oder verwerten lassen?


Gebühren

Die Gebühren für die Anlieferung von Biomüll entnehmen Sie bitte den Internetseiten der Entsorger.

Benötigte Unterlagen

keine

Rechtsgrundlagen

Öffnungszeiten des Rathauses

Montag bis Freitag:
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

zusätzlich Donnerstag:
von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr