Unterhaltsvorschussleistungen
Beschreibung
Wenn ein Kind nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt vom zahlungspflichtigen Elternteil bekommt, hat es unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.
Ein Kind hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn es
- in der Bundesrepublik Deutschland lebt,
- noch keine 12 Jahre alt ist,
- bei einem Elternteil lebt, der
- ledig, verwitwet oder geschieden ist oder
- von seinem Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner nach dem LPartG dauernd getrennt lebt oder
- dessen Ehegatte wegen Krankheit, Behinderung oder aufgrund richterlicher Anordnung mindestens 6 Monate in einer Anstalt ( z.B. Krankenhaus, JVA) untergebracht ist.
- nicht oder nicht regelmäßig
in Höhe von monatlich 133 Euro / 180 Euro erhält.
- Unterhalt/Unterhaltsersatzleistungen vom anderen Elternteil,
- bei Tod des Eltern-/Stiefelternteils Waisenbezüge/Schadensersatzleistungen
Gebühren
Kostenfreiheit gemäß § 64 SGB X
Benötigte Unterlagen
- Geburtsurkunde
- Nachweise über Unterhaltsbemühungen
- Abstammungsurkunde
Rechtsgrundlagen
UVG, SGB