Umzugsbeihilfe / Mietkaution
Beschreibung
Gewährung von Umzugsbeihlife / Mietkaution auf Antrag:
Besondere Voraussetzungen:
Besonderheiten:
Besondere Voraussetzungen:
- Der Antragsteller ist in Steinheim gemeldet und hält sich hier auf.
- Der Antragsteller erhält laufende Leistungen nach dem SGB XII oder verfügt nicht über ausreichendes Einkommen und Vermögen.
- Wenn der Fachbereich Bürgerservice, Sachgebiet Soziales die Umzugskosten übernehmen soll, muss ein sehr wichtiger Grund für den geplanten Umzug gegeben sein. Vor Bewilligung der Umzugskostenbeihilfe erfolgt daher vom Fachbereich Bürgerservice - Soziales - eine genaue Prüfung der Notwendigkeit des Umzuges.
- Die Miete der neuen Wohnung muss angemessen sein (Mietobergrenzen teilt das Sozialamt des neuen Wohnortes mit).
Besonderheiten:
- Die Beihilfe kann nur bewilligt werden, wenn der Antrag rechtzeitig vor dem Umzug gestellt wurde.
- Insbesondere, wenn die Miete der neuen Wohnung teurer ist als die der alten, ist unbedingt vor Abschluss des Mietvertrages das Sozialamt zu befragen.
Gebühren
Kostenfreihet gemäß § 64 SGB X
Benötigte Unterlagen
Wenn der Umzug selbst durchgeführt werden kann:
- Kostenvoranschläge von 2 verschiedenen LKW-Verleihfirmen
- Kostenvoranschläge von 2 verschiedenen Umzugsfirmen
- Begründung, warum der Umzug nicht selbst durchgeführt werden kann.
- Bescheinigung über die Angemessenheit der neuen Wohnung (bei Umzug in eine andere Stadt)
- Personalausweis
- Nachweise über das gesamte Einkommen
- Nachweise über evtl. vorhandenes Vermögen
- Nachweise über Miete und Wohngeld
- Nachweise über Versicherungen
- Kontoauszüge von den letzten drei Monaten
- Bankverbindung
Rechtsgrundlagen
Sozialgesetzbuch, 12. Buch
Öffnungszeiten des Rathauses
Montag bis Freitag:
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
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zusätzlich Donnerstag:
von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr