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Polizei

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Schlichtung in Rechtsstreitigkeiten

Beschreibung

Auskunfterteilung über die Zuständigkeit in Schiedsangelegheiten
Die Schiedspersonen führen Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtstreitigkeiten und Strafsachen durch.

Der Fachbereich Bürgerservice erteilt Auskünfte über die örtliche (bezirkliche) Zuständigkeit der Schiedspersonen. Zuständig ist die Schiedsperson, in deren Bezirk der Antragsgegner wohnt. Vorbereitung der Wahl der Schiedspersonen: Die Stadtverwaltung gibt in den Tageszeitungen bekannt, daß ein Schiedsamt neu zu besetzen ist. Bewerbungen können an die Stadt Steinheim unter Angabe der Personalien und des Berufs gerichtet werden.
Die Schiedsperson soll:
  • das 30. Lebensjahr vollendet haben in dem Schiedsamtsbezirk ihren Wohnsitz haben
  • das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • nicht durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sein.
Die Schiedsperson wird vom Rat der Stadt Steinheim für 5 Jahre gewählt und vom Direktor des Amtsgerichts Brakel in ihrem Amt bestätigt.

Schiedspersonen in Steinheim:

Petra Thewes-Jürgens
Schiedsperson Bezirk I - Kernstadt

Alte Friedhofstraße 28
32839 Steinheim

  • Telefon: 05233 1077

Josef Müller
Schiedsperson für Bezirk II - Vinsebeck / Ottenhausen

Teutonenstraße 9 a
32839 Steinheim-Vinsebeck


Antonius Lücking
Schiedsperson für Bezirk III - Bergheim / Eichholz

Lindenkamp 13
32839 Steinheim-Bergheim


Rudolf Waldhoff
Schiedsperson für Bezirk IV - Sandebeck / Grevenhagen

Germanenstraße 3 a
32839 Steinheim-Sandebeck


Uwe Schieborowsky
Schiedsperson für Bezirk V - Rolfzen / Hagedorn

Thienhausener Weg 8a
32839 Steinheim

Gebühren

Die Schiedspersonen erheben für ihre Tätigkeiten Kosten (Gebühren und Auslagen) nach dem Schiedsamtsgesetz.


Benötigte Unterlagen

Rechtsgrundlagen

Schiedsamtsgesetz


Öffnungszeiten des Rathauses

Montag bis Freitag:
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

zusätzlich Donnerstag:
von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr