Wespennest (Entfernung)
Artenschutz
Beschreibung
So manchen Zeitgenossen können sie Sommertags zur Verzweiflung bringen, wenn sie beim nachmittäglichen Kaffeetrinken auf der Terrasse an der Obsttorte naschen. Viele Menschen empfinden Wespen und Hornissen als lästig, aggressiv und gefährlich. Aus diesem Grunde rangieren sie auch in der Liste der bedrohten Tierarten ganz oben. Dabei wird meist übersehen, dass die verschiedenen Wespenarten ein ganz unterschiedliches Verhalten gegenüber Menschen zeigen. In den meisten Fällen lassen sich die Sorgen und Ängste der Betroffenen in ausführlichen Beratungsgesprächen ausräumen, denn wer etwas mehr über die Lebensweise der Wespenarten weiß und bei Belästigungen einfache Verhaltensregeln beachtet, kann auch mit Wespen und Hornissen in Frieden leben.
Sollten trotz aller Vorsichtsmaßnahmen Probleme auftreten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Die Stabsstelle für Liegenschaften, Wirtschaftsförderung, Umwelt und Tourismus steht gerne für Beratungen zur Verfügung. Von dort wird nach einer Ortsbesichtigung gegebenenfalls auch zu entscheiden sein, ob weitergehende Schutzmaßnahmen möglich und erforderlich sind oder in begründeten Notfällen eine Umsiedlung oder sogar eine Tötung der Tiere erfolgen muss.
Bitte handeln Sie nicht eigenmächtig und beachten Sie, dass Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz und die Bundesartenschutzverordnung mit hohen Geldbußen geahndet werden.
Sollten trotz aller Vorsichtsmaßnahmen Probleme auftreten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Die Stabsstelle für Liegenschaften, Wirtschaftsförderung, Umwelt und Tourismus steht gerne für Beratungen zur Verfügung. Von dort wird nach einer Ortsbesichtigung gegebenenfalls auch zu entscheiden sein, ob weitergehende Schutzmaßnahmen möglich und erforderlich sind oder in begründeten Notfällen eine Umsiedlung oder sogar eine Tötung der Tiere erfolgen muss.
Bitte handeln Sie nicht eigenmächtig und beachten Sie, dass Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz und die Bundesartenschutzverordnung mit hohen Geldbußen geahndet werden.
Gebühren
Die Gebühren für die Beseitigung eines Wespennestes ergeben sich aus der Satzung über Kostenersatz und Entgelte für Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Steinheim
Benötigte Unterlagen
formlos
Rechtsgrundlagen
Bundesnaturschutzgesetz
Bundesartenschutzverordnung
Bundesartenschutzverordnung
Öffnungszeiten des Rathauses
Montag bis Freitag:
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
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zusätzlich Donnerstag:
von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr