Sprungziele
Inhalt

Hilfe bei Krankheit und Pflege

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Vaterschaftsanerkennung

Beschreibung

Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, kann der Vater des Kindes seine Vaterschaft durch Erklärung anerkennen. Notwendig ist dabei die Zustimmung der Mutter. Anerkennung und Zustimmung müssen öffentlich beurkundet werden. Zuständig dafür sind Standesämter, Jugendämter, Amtsgerichte und Notare.

Die Anerkennung der Vaterschaft kann schon vor der Geburt des Kindes erfolgen. In diesem Fall werden bei der Beurkundung der Geburt beide Elternteile in die Urkunden eingetragen. Ist die Vaterschaftsanerkennung noch nicht erfolgt und die Eltern wünschen, dass beide Elternteile in die Urkunden eingetragen werden, kann die Geburtsbeurkundung für einen kurzen Zeitraum zurückgestellt werden, bis die Vaterschaftsanerkennung erfolgt ist.

Gebühren

Die Anerkennung ist gebührenfrei

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweise oder Reisepässe
  • Geburtsurkunden
  • Familienstandsnachweis der Mutter

Rechtsgrundlagen

Öffnungszeiten des Rathauses

Montag bis Freitag:
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

zusätzlich Donnerstag:
von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr