Forderungsvollstreckung
Beschreibung
Die Stadtkasse wickelt den Zahlungsverkehr der Stadtverwaltung ab. Sie verwaltet die Geldbestände und führt die notwendige Liquiditätsplanung durch. Die Stadtkasse ist für den Forderungseinzug zuständig.
Die Stadtkasse nimmt die Aufgaben der Stadt als Vollstreckungsbehörde wahr. Ihr obliegt das Mahnwesen sowie bei öffentlich-rechtlichen Forderungen die Beitreibung und die zwangsweise Einziehung.
Die Stadtkasse nimmt die Aufgaben der Stadt als Vollstreckungsbehörde wahr. Ihr obliegt das Mahnwesen sowie bei öffentlich-rechtlichen Forderungen die Beitreibung und die zwangsweise Einziehung.
Gebühren
Mahngebühren
Kosten der Zwangsvollstreckung
Kosten der Zwangsvollstreckung
Benötigte Unterlagen
Rechtsgrundlagen
Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW
Öffnungszeiten des Rathauses
Montag bis Freitag:
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
zusätzlich Donnerstag:
von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr