Rundfunkgebührenbefreiung
Beschreibung
Bürgerinnen und Bürger können für ihre Wohnung eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bzw. eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen. Dafür muss eine der folgenden Voraussetzungen vorliegen:
Sie erhalten:
- Arbeitslosengeld II
- Sozialhilfe
- Grundsicherung
- Blindenhilfe oder
- Bafög
Menschen mit Behinderung , denen das RF-Merkzeichen anerkannt wurde, können eine Ermäßigung beantragen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier>>
Gebühren
Benötigte Unterlagen
- Bescheinigung der leistungsgewährenden Behörde über den Bezug der Sozialleistung
- Zuerkennung des Merkzeichens "RF" im Original
- oder einen aktuellen Bescheid über die Bewilligung der Sozialleistung in beglaubigter Kopie
- Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite) in beglaubigter Kopie
- ein aktuelles fachärztliches Attest oder eine amtliche Bescheinigung im Original über das Vorliegen der Taubblindheit
Rechtsgrundlagen
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)