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Rundfunkgebührenbefreiung

Beschreibung

Bürgerinnen und Bürger können für ihre Wohnung eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bzw. eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen. Dafür muss eine der folgenden Voraussetzungen vorliegen:

Sie erhalten:

  • Arbeitslosengeld II
  • Sozialhilfe
  • Grundsicherung
  • Blindenhilfe oder
  • Bafög

Menschen mit Behinderung , denen das RF-Merkzeichen anerkannt wurde, können eine Ermäßigung beantragen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier>>

Gebühren

Benötigte Unterlagen

  • Bescheinigung der leistungsgewährenden Behörde über den Bezug der Sozialleistung
  • Zuerkennung des Merkzeichens "RF" im Original
  • oder einen aktuellen Bescheid über die Bewilligung der Sozialleistung in beglaubigter Kopie
  • Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite) in beglaubigter Kopie
  • ein aktuelles fachärztliches Attest oder eine amtliche Bescheinigung im Original über das Vorliegen der Taubblindheit

Rechtsgrundlagen

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)