Hilfen zur Gesundheit
Beschreibung
Personen, die sich in einer besonderen Lebenssituation befinden und Unterstützung benötigen (z.B. bei Krankheit, Behinderung, Pflegebedürftigkeit) und Hilfen nicht ausreichend von Anderen, insbesondere Sozialleistungsträgern, erhalten, können Hilfen zur Gesundheit erhalten.
Gebühren
Kostenfreiheit gemäß § 64 SGB X
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis
- Nachweise über das gesamte Einkommen
- Nachweise über evtl. vorhandenes Vermögen
- Nachweise über Miete und Wohngeld
- Nachweise über Krankenversicherungszeiten
- Kontoauszüge der letzen drei Monate
- Nachweise über Versicherungen
Die Anforderungen weiterer Unterlagen behält sich der zuständige Leistungsträger vor!
Rechtsgrundlagen
SGB XII