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Adoption

Beschreibung

Die Adoptionsvermittlung hat das Ziel, für diese Kinder geeignete Familien zu finden, damit sie dort als deren Kinder aufwachsen.

Adoption bedeutet, dass ein Kind aus seinem ursprünglichen Familienverband herausgelöst und als eheliches Kind in den Familienverband der Adoptiveltern eingebunden wird.

Weitere Informationen erhalten Sie hier>>

Gebühren

Es fallen Gebühren an für

  • die notarielle Einwilligungserklärung der leiblichen Eltern gem. § 1750 BGB
  • für die notarielle Beurkundung des Antrags gem. § 1752 BGB.

Benötigte Unterlagen

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • ggf. Scheidungsurkunde
  • ärztliche Bescheinigung der Bewerber
  • Führungszeugnisse
  • Einkommensnachweise / Gehaltsbescheinigungen
  • Lebensläufe
  • Foto der Bewerber_in

Rechtsgrundlagen

  • Gesetz über die Annahme als Kind (Adoptionsgesetz)
  • Bürgerliches Gesetzbuch

Öffnungszeiten des Rathauses

Montag bis Freitag:
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

zusätzlich Donnerstag:
von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr