Konzession
Beschreibung
Erteilung von unbefristeten Gaststättenerlaubnissen (für ortsfeste Betriebsstätten)
Bei Entgegennahme von Gaststättenanträgen auf Erteilung unbefristeter Erlaubnisse sind im Vorfeld Fragen hinsichtlich der evtl. Betriebseigentümlichkeiten abzuklären. Voraussetzung ist dabei eine genaue Kenntnis der Rechtsprechung, um im Einzelfall entscheiden zu können, ob eine Gaststätte beispielsweise Vergnügungsbetrieben im Sinne der Baunutzungsverordnung zuzuordnen ist. Bei Antragsentgegennahme sind insbesondere anhand der vorhandenen Gaststättenakten Überprüfungen vorzunehmen, ob sich bei den räumlichen Verhältnissen Änderungen ergeben haben. Aus den vorliegenden Gründen ist es erforderlich, den Antrag direkt bei der Ordnungsverwaltung zu stellen. Dort wird auch der erforderliche Antrag zur Auskunft aus dem Gewerbezentralregister aufgenommen.
Die Bearbeitungszeit ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig.
Bei Entgegennahme von Gaststättenanträgen auf Erteilung unbefristeter Erlaubnisse sind im Vorfeld Fragen hinsichtlich der evtl. Betriebseigentümlichkeiten abzuklären. Voraussetzung ist dabei eine genaue Kenntnis der Rechtsprechung, um im Einzelfall entscheiden zu können, ob eine Gaststätte beispielsweise Vergnügungsbetrieben im Sinne der Baunutzungsverordnung zuzuordnen ist. Bei Antragsentgegennahme sind insbesondere anhand der vorhandenen Gaststättenakten Überprüfungen vorzunehmen, ob sich bei den räumlichen Verhältnissen Änderungen ergeben haben. Aus den vorliegenden Gründen ist es erforderlich, den Antrag direkt bei der Ordnungsverwaltung zu stellen. Dort wird auch der erforderliche Antrag zur Auskunft aus dem Gewerbezentralregister aufgenommen.
Die Bearbeitungszeit ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig.
Gebühren
100 € bis 3.500 €
Benötigte Unterlagen
- Antrag (Vordruck)
- Führungszeugnis des Antragstellers zur Vorlage bei der Behörde -am Wohnort zu beantragen-
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde -am Wohnort zu beantragen-
- Negativauskunft vom Finanzamt
- Grundrisszeichnung
- 2 Lagepläne mit Flächenberechnung
- Kopie des Mietvertrages
- Verwaltungsgebührenzahlung
- IHK - Nachweis (Unterrichtsnachweis)
- Prüfprotokolle (Elektro, Lüftung, Friteuse, Schankanlage)
- Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz
Nach Eingang aller Unterlagen sind eventuell noch andere Behörden in das Genhemigungsverfahren mit einzubeziehen.
Rechtsgrundlagen
Öffnungszeiten des Rathauses
Montag bis Freitag:
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
zusätzlich Donnerstag:
von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr