Bestattungen
Beschreibung
In Steinheim sind Bestattungen in allen Ortsteilen auf den gemeindeeigenen Friedhöfen möglich. Nähere Einzelheiten zu den verschiedenen Grabarten und die zulässige Gestaltung der Grabstätten finden Sie hier. Außerdem können Sie dieses sowie die notwendigen Formalitäten bei einem Sterbefall in der Friedhofsverwaltung erfragen.
Weitere Aufgaben der Friedhofsverwaltung sind:
- Verlängerung von Nutzungsrechten bei Wahlgrabstätten
- Vorzeitige Einebnung von Grabstätten auf Wunsch des Nutzungsberechtigten
- Bearbeitung von Umbettungsanträgen
- Bearbeitung von Grabmalanträgen
- Durchführung der jährlichen Grabmalprüfungen auf Standsicherheit
- Überwachung der Ruhefristen
Gebühren
Für die Dienstleistungen der Friedhofsverwaltung fallen unterschiedliche Gebühren an. Diese können Sie bei der Friedhofsverwaltung erfragen.
Benötigte Unterlagen
Bestattungen: Sterbefallbescheinigung des Standesamtes
Verlängerung von Nutzungsrechten/Vorzeitige Einebnung: Antrag des Nutzungsberechtigten
Grabmahlanträge: Antrag auf Genehmigung eines Grabmales einschl. Grabmalentwurf mit Grundriss und Seitenansicht
Rechtsgrundlagen
Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen NRW
Friedhofssatzung der Stadt SteinheimÖffnungszeiten des Rathauses
Montag bis Freitag:
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
zusätzlich Donnerstag:
von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr