Welche Verpflichtungen habe ich?
Leasingnehmer ist die Stadt Steinheim, somit liegt auch die Pflicht zur Zahlung der Leasingrate bei der Stadt Steinheim.
Das Fahrrad ist nun ein Arbeitsmittel der Stadt Steinheim, welches dem/der Beschäftigten zur auch zur privaten Nutzung durch den Arbeitgeber überlassen wird.
Der/die Beschäftigte verpflichtet sich in gleicher Höhe wie die Leasingrate inkl. Versicherungsgebühren ein Teil seines monatlichen Entgeltes umzuwandeln.
Das Fahrrad darf nur durch Sie oder Angehörigen des eigenen Haushaltes genutzt werden.
Das Fahrrad ist jederzeit einer ordnungsgemäßen Pflege und Wartung unter Beachtung der Betriebs- und Wartungsanweisungen, sowie der Garantiebedingungen zu unterziehen und in einem betriebssicheren Zustand zu halten. Die Kosten hierfür tragen sie.
Das Fahrrad ist gegen Diebstahl mit einem Fahrradschloss zu sichern, welches mindestens 49 € gekostet hat. Sollte das Schloss nicht mit geleast worden sein, so ist eine Quittung für das Fahrradschloss in der Personalabteilung vorzulegen.
Sollte das Fahrrad verloren oder beschädigt werden, sind sie verpflichtet, innerhalb einer Frist von 3 Wochen nach dem Schadensereignis dieses der JobRad Leasing GmbH zu melden.
Nach Ablauf des Leasingvertrages sind Sie verpflichtet das Fahrrad wieder herauszugeben, wenn Sie es nicht käuflich erwerben wollen. Das Fahrrad muss dabei in einem der Alter und dem vertragsmäßigen Gebrauch entsprechenden betriebs- und verkehrssicheren Zustand sein.