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Verpflichtende Energieaudits

Im Rahmen der Umsetzung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie wird es nach der Novellierung des Energiedienstleistungs-Gesetzes nicht nur für Kapitalgesellschaften und produzierende Betriebe, sondern für alle Unternehmen einer bestimmten Größe und unabhängig der Branche zur Pflicht, bis zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit durchzuführen und diesen im Anschluss daran mindestens alle vier Jahre zu wiederholen. Von der Pflicht betroffen sind Betriebe, die nicht unter die Definition für klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) fallen. Mit KMUs sind jene Betriebe gemeint, die weniger oder genau 250 Mitarbeiter/innen, einen Umsatz unter 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro haben.

Logo Gemeinsam KlimaschutzVon der Pflicht freigestellt sind jene Betriebe, die zum maßgeblichen Zeitpunkt bereits ein Umweltmanagementsystem nach EMAS oder ein Energiemanagementsystem nach der DIN ISO 50001 in Ihren Unternehmensbetrieb integriert oder mit der Einrichtung begonnen haben. Im letzteren Fall reicht ein Nachweis über die Zertifizierung des Systems bis zum 31. Dezember 2016. Mit dem kostenfreien KMU-Schnellcheck des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) können Unternehmen unter der Webadresse www.stromeffizienz.de/KMU-Check prüfen, ob in den nächsten Wochen einen Audit durchgeführt werden muss.

Was ist ein Energieaudit?

Nach der Richtlinie DIN16247 Teil 1, allgemeine Anforderungen vom Juli 2012, verfolgt ein Energieaudit eine „systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs (…) einer Organisation mit dem Ziel, (…) das Potenzial für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren“. Somit liegt der Kern des Audits in der energetischen Bewertung des Betriebes sowie in der Maßnahmenfindung zur Verbesserung der Energieeffizienz. Durch Investitions- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen wird es dem Unternehmen ermöglicht genau abschätzen zu können, welche Investitionen sich in welchen Zeitraum rechnen. Zur Durchführung des Audits muss ein zentraler Ansprechpartner im Unternehmen benannt werden.

Ein Energieaudit läuft in den folgenden Schritten ab: Bei einem einleitenden Kontakt werden die Rahmenbedingungen zwischen dem Unternehmen und dem durchführenden Auditors abgestimmt. Darauf folgt die Auftaktbesprechung, in der über die konkrete Durchführung des Energieaudits gesprochen wird. Danach geht es in die Umsetzungsphase. Zuerst werden bei der Datenerfassung Informationen wie z.B. der Energieverbrauch erfasst. Im Anschluss macht sich der Auditor beim Außeneinsatz ein umfassendes Bild vor Ort um anschließend in der Analyse auf Grundlage der Ist-Situation Verbesserungsmaßnahmen zu entwickeln. Der Bericht des Auditors und die Abschlussbesprechung in der die Ergebnisse präsentiert werden, bilden den Abschluss des Energieaudits.

Energieaudit
Energieaudit

Kontakt zu den BeSte Stadtwerken:

Bei der Erfüllung der Pflicht zum Energieaudit hilft Ihnen die:

als kompetenter Ansprechpartner und Energieauditor gerne weiter.

Ihr Ansprechpartner ist in allen Fällen Rainer Suhr. Er ist über die E-Mail-Adresse r.suhr@beste-stadtwerke.de oder telefonisch unter 05253/881802 erreichbar.

26.10.2015