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Beschreibung

Auskünfte aus dem Melderegister sind gebührenpflichtig. Die Gebühren sind auch dann zu bezahlen, wenn die erteilte Auskunft bereits bekannt ist, die gesuchte Person nicht ermittelt werden kann oder die Auskunft aus rechtlichen Gründen nicht erteilt werden kann.

Wegen Nichtbeachtung der Meldepflicht können die Meldedaten mit den tatsächlichen Wohnverhältnissen nicht immer übereinstimmen. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Auskunft kann daher nicht übernommen werden.

Auskunft gegeben werden darf über folgende Daten:

  1. Familienname,
  2. Vornamen,
  3. Doktorgrad
  4. derzeitige Anschriften sowie,
  5. sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache

Sollen die Daten aus dem Melderegister für gewerbliche Zwecke genutzt werden, so istr dieses zwingend anzugeben. Die Meldeauskunft für Zwecke der

  • Werbung oder
  • Adresshandel

ist nur gestattet, wenn die betroffene Person die Übermittlung für jeweils diesen Zweck ausdrücklich eingewilligt hat.

Gebühren

Einfache Melederegisterauskunft: 11,00 €

Benötigte Unterlagen

Rechtsgrundlagen

§§ 44, 47 Bundesmeldegesetz