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4. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 2a „Industriegebiet Bergheim“ 

Die Unterlagen zur öffentlichen Auslegung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nummer 2a „Industriegebiet Bergheim“ der Stadt Steinheim im Stadtbezirk Bergheim werden gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 30.09.2026 bis einschließlich 30.10.2026 auf der Homepage der Stadt Steinheim bereitgestellt und veröffentlicht.

Plan zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 2a «Industriegebiet Bergheim«

Begründung, textliche Festsetzungen und Hinweise zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 2a «Industriegebiet Bergheim«

Hinweise:

Alle Unterlagen können auch im Rathaus der Stadt Steinheim im Fachbereich Planen + Bauen – Raum 201, Eingang D, 32839 Steinheim, Marktstraße 2, im vorgenannten Zeitraum eingesehen werden. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.

Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch). Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 4 Buchstabe a Absatz 6 Baugesetzbuch). Stellungnahmen können im Auslegungszeitraum auch per E-Mail an die Adresse bauleitplanung@steinheim.de gesendet werden.

Der Bau- und Planungsausschuss prüft die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen. Das Ergebnis wird mitgeteilt.