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Gestattung

Beschreibung

Erteilung von befristeten Gaststättenerlaubnissen nach § 12 GastG (für zeitlich begrenzte Veranstaltungen)

Wer zu besonderen Anlässen vorübergehend ein Gaststättengewerbe betreiben will, muss eine "Gestattung" einholen. Ein besonderer Anlass im Sinne der gesetzlichen Regelungen sind kurzfristige Ereignisse, wie z B. Volksfeste, Schützenfeste, Veranstaltungen von Vereinen oder Gesellschaften oder Werbeveranstaltungen. Eine Gestattung kommt nur in Betracht, wenn der geplante Gaststättenbetrieb im Normalfall nach dem Gaststättengesetz erlaubnisbedürftig wäre.

Hier kann die Dienstleistung elektronisch beantragt werden>>

Gebühren

25 bis 200

Benötigte Unterlagen

  • schriftl. Antrag mindestens 2 Wochen vor der Veranstaltung
Sollten öffentliche Flächen in Anspruch genommen werden, sind zunächst entsprechende
  • Sondernutzungserlaubnisse (Verkehrsabteilung, Ordnungsverwaltung)
  • Überlassungsabkommen
einzuholen.

Rechtsgrundlagen

§12 Gaststättengesetz

 

Öffnungszeiten des Rathauses

Montag bis Freitag:
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

zusätzlich Donnerstag:
von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr