Schneeschaufeln

Der Bürgerservice informiert

Schnee- und Eisglätte kann zum Verhängnis werden

Schnee und Eis sind nicht nur für Autofahrer eine Gefahr, auch Fußgänger sind stark gefährdet, wenn nicht die Bürger dafür sorgen, dass die Gehwege oder der Straßenrand frei von Eis und Schnee sind.
Nach der Straßenreinigungssatzung der Stadt Steinheim sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, die Gehwege oder den Straßenrand in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten.
Bei Eis- und Schneeglätte sind die Gehwege mit abstumpfenden oder auftauenden Stoffen zu bestreuen.
In der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte unverzüglich zu beseitigen.
Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.
Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz bestreut werden, salzhaltiger Schnee darf nicht auf ihnen abgelagert werden.
An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder für Schulbusse müssen die Gehwege so von Schnee freigehalten und bei Glätte bestreut werden, dass ein möglichst gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist.
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass Einlaufe in Straßenentwässerungsanlagen und die Hydranten von Eis und Schnee freigehalten werden.
Unfälle mit schweren körperlichen Schäden sind bei Schnee- und Eisglätte nicht selten. Sind solche Unfälle auf eine Missachtung der Räum- und Streupflicht zurückzuführen, haben die dafür Verantwortlichen die Folgen zu tragen.
Die Bürger sollten daher im persönlichen Interesse ihrer Schneeräum- und Streupflicht nachkommen.
 

Das Schulamt informiert

Anmeldungen zum Städtischen Gymnasium Steinheim

Das Städtische Gymnasium Steinheim nimmt
vom 16. Februar – 26. Februar 2010
die Anmeldungen zur Jahrsgangsstufe 5 und zur Oberstufe entgegen und zwar

montags bis donnerstags von 08:00 – 12:00 Uhr und
von 14:00 – 17:00 Uhr sowie
freitags von 08:00 – 13:00 Uhr

Bei der Anmeldung sind der von den Grundschulen ausgehändigte Anmeldeschein (vierfach), die Geburtsurkunde (Familienstammbuch) und das letzte Zeugnis mit Gutachten vorzulegen. Fragen zur Anmeldung können telefonisch (05233/7780) abgeklärt werden. 

Das Schulamt informiert

Anmeldungen zur Städtischen Realschule Steinheim für das Schuljahr 2010/2011

Die Städtische Realschule Steinheim nimmt
vom 1. Februar – 12. Februar 2010
die Anmeldungen zur Jahrsgangsstufe 5 entgegen und zwar

montags bis freitags von 08:00 – 12:00 Uhr
und zusätzlich
dienstags und donnerstags von 14:30 – 17:00 Uhr

Bei der Anmeldung sind der von den Grundschulen ausgehändigte Anmeldeschein (vierfach), die Geburtsurkunde (Familienstammbuch) und das letzte Zeugnis mit Gutachten vorzulegen. Fragen zur Anmeldung können telefonisch (05233/8455) abgeklärt werden.
 

Weiberkarneval

Weiberkarneval 2010 – Steinheim Man Teou!

Auch in diesem Jahr soll das Steinheimer Rathaus gestürmt werden. Das Mittelalter bietet vielfältige Anreize für die Kostümierung – ob als liebliche Hofdame, als freche Diebin, als allwissende Kräuterhexe, ruhmreiche Ritterin oder fleißige Magd (…) wollen wir Närrinnen an diesem uns vorbehaltenen Tag das Rathaus in seinen Grundfesten erschüttern.

Ablauf:
10:59 Uhr Sammeln am Kump
11:11 Uhr Sturm aufs Rathaus
… Imbiss
… Vorführung
… Besuch des Karnevalsprinzen
… Vortrag
17:11 Uhr Ausklang

Es wäre schön, wenn alle Närrinnen Liedtexte wie „Rund um den Kump herum..“ und „Steinheim ManTeou“ textsicher singen und zur Unterstützung Ratschen und Trompeten, etc. mitbringen könnten.
Der Beitrag von 10,00 € beinhaltet den Mittagsimbiss, ein Glas Sekt und die Gebühren, die behördlicherseits entrichtet werden müssen (GEMA, Gestattungsgenehmigung) u. a.
Alle Getränke (Bier, Mixbiere, alkoholfreie Getränke, Sekt, Kurze) werden zum Preis von 1,00 € abgegeben. Hierfür können Wertmarken direkt vor Ort oder gerne auch im Vorfeld bei der Anmeldung gekauft werden. Die Anmeldung kann bis zum 26.01.2010 zu den bekannten Öffnungszeiten des Rathauses durchgeführt werden.
Sollten Fragen offen geblieben sein, beantwortet diese gerne Frau Burg unter der Telefonnummer 05233-21102 oder per email unter "c.burg@steinheim.de".
Allen Närrinnen ein fröhliches „Steinheim Man Teou“! 

Anmeldungen ab 5. Januar möglich

Neues Jahresprogramm der Volkshochschule Bad Driburg, Brakel, Nieheim und Steinheim

Das neue, kostenlose Heft für das Jahresprogramm 2010 des Volkshochschul-Zweckverbandes Bad Driburg, Brakel, Nieheim und Steinheim ist gedruckt und wird in Kürze in allen Rathäusern, Banken und sonstigen öffentlichen Einrichtungen ausliegen.
Ab Dienstag, dem 5. Januar 2010 sind dann Anmeldungen für die aktuellen Veranstaltungen 2010 möglich.
Das neue Jahresprogramm bietet 2010 ein neues Angebot für Bildungsinteressierte, die nach dem Arbeitnehmerbildungsgesetz NRW Bildungsurlaub in Anspruch nehmen möchten. Das Angebot umfasst insbesondere Kurse im Bereich Sprachen und EDV die dem Teilnehmer inhaltlich insbesondere am Arbeitsplatz zugute kommen werden.
 

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Eine Information des Fachbereichs Planen + Bauen

Hochwasserschutz und auenökologische Verbesserung

Hinsichtlich der zahlreichen Aktivitäten und Projekte, die in Steinheim unter dem Dach der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu beobachten sind, ist derzeit das Konzept „Hochwasserschutz und auenökologische Verbesserung in den stadtnahen Bereichen von Emmer, Heubach und Teichwasser“, das die Planungsgemeinschaft Sönnichsen / Umwelt Institut Höxter (UIH) in enger Zusammenarbeit mit der Stadt erstellt, besonders hervorzuheben. Im Frühjahr dieses Jahres sollen auch die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Vorstellungen und Ideen in die Planungen eingebunden werden. Nähere Angaben zu den Konzeptinhalten, die auch touristische Aspekte berücksichtigen, sind der Präsentation zu entnehmen.

Ansprechpartner:
Dipl.-Geogr. Eberhard Fischer
Stadt Steinheim – Fachbereich 4: Planen + Bauen
Tel.: 0 52 33 / 2 11 76
Email: e.fischer@steinheim.de  

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Eine Information des Fachbereichs "Planen + Bauen"

Dichtheitsprüfung privater Hausanschlüsse

Grundstückseigentümer müssen nach § 61a Absätze 3 und 4 des Landeswassergesetzes (LWG) NRW ihre verlegten Abwasserleitungen zum Sammeln und Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser auf Dichtheit prüfen lassen.

Neu errichtete Hausanschlüsse müssen ab sofort durch Sachkundige auf Dichtheit geprüft werden. Über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung stellt der Sachkundige eine Bescheinigung aus, die der Grundstückseigentümer aufzubewahren hat. Auf Verlangen der Gemeinde ist diese Bescheinigung vorzulegen. Die Dichtheitsprüfung ist in Abständen von höchstens 20 Jahren zu wiederholen.  

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Umweltkalender 2010 für das Stadtgebiet Steinheim

Der Umwelt- und Abfallkalender für das Stadtgebiet Steinheim kann jetzt auch über den Online-Abfallservice des Kreises Höxter abgerufen werden.
Dies erleichtert Ihnen den direkten Zugriff auf Ihren Abfallbezirk.
Auf einem Klick und einem Blick erhalten Sie eine Übersicht, wann welche Abfallbehälter geleert werden. Wertvolle Umweltinformationen und Entsorgungstipps finden Sie zusätzlich
 

auf den Seiten des Kreises Höxter ... »

"Steinheimer Brücke" – Die Ehrenamtsbörse für Steinheim

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Stadt Steinheim hat sich intensiv mit der Frage nach der Lebenssituation älter werdender Mitbürgerinnen und Mitbürger auseinandergesetzt. Eine im Jahr 2008 durchgeführte Umfrage hat mir und einem gesondert gegründeten Arbeitskreis einige neue Erkenntnisse und Anregungen gebracht und aufgezeigt.

Gewünscht werden ergänzende Hilfen. Es sind die Dinge des alltäglichen Lebens wie Einkaufen, der Besuch beim Arzt, ein tropfender Wasserhahn, der ungemähte Rasen, etc. die allein nicht mehr bewältigt werden können.

Um Hilfe suchende und Hilfe anbietende Menschen zusammen zu bringen, möchte die Stadt Steinheim zum 01.04.2010 eine Ehrenamtsbörse einrichten. Dies wird aber nur möglich sein, wenn Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt uns dabei helfen. Es fehlen noch Menschen, die bereit sind, sich in die Arbeit der Ehrenamtsbörse einzubringen und ein klein wenig ihrer verfügbaren Zeit zu verschenken. 

Weitere Informationen erhalten Sie hier »

Der Bürgerservice informiert

Anzeige eines großen Hundes

Das Landeshundegesetz NRW (LHundG) fordert, dass die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von min. 40 cm oder ein Gewicht von min. 20 kg erreicht (großer Hund), der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen ist.
Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt, den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist.
Die Stadt Steinheim fordert daher alle Halterinnen und Halter eines großen Hundes auf, die ihren Hund beim Ordnungsamt noch nicht angezeigt haben, dies umgehend nachzuholen.
Die Haltung ist bei der Stadt Steinheim, FB 3 Bürgerservice, Frau Lichtner, Zimmer-Nr. 057, Tel.-Nr. 05233/21163 anzuzeigen.
Das LHundG sieht vor, dass das Nichtanzeigen eines großen Hundes als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
 

Das entsprechende Formular zur Anzeige eines großen Hundes kann hier heruntergeladen werden. »

Lehrstellenführer für Steinheim 2009

Liebe Jugendlichen, liebe Schülerinnen und Schüler,
sicher habt ihr euch schon Gedanken darüber gemacht, wie es nach dem
Schulabschluss weitergehen soll - ob ihr vielleicht eine weiterführende Schule oder
eine Ausbildung machen möchtet. Vielleicht habt ihr euch auch gefragt, welche
Möglichkeiten es in Steinheim und Umgebung dazu gibt.
Gerade die Zukunft unserer Region ist auch mit eurer Zukunft verbunden. Umso
wichtiger ist es, euch eine Perspektive für eine gesicherte, berufliche Zukunft zu
geben. 

Weitere Informationen erhalten Sie hier »

Das Bürgerbüro informiert

Sind Ihre Ausweispapiere noch aktuell?

Personalausweise, Kinderreisepässe
und Reisepässe rechtzeitig beantragen

Bitte prüfen Sie bei Ihren Urlaubsplanungen, ob Ihre Ausweise und Reisepässe noch gültig sind. Viele Länder fordern u. a. eine Mindestgültigkeit von bis zu 6 Monaten.

Die genauen Einreisebestimmungen können Sie im Bürgerbüro der Stadt Steinheim oder auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) erfragen.

Die Wartezeiten für Neuausstellungen bei der Bundesdruckerei in Berlin liegen bei ..... 

Weitere Informationen erhalten sie hier »

Ein Internetprojekt der Rochusschule

"Steinheim für Kinder"

Wir - die Kinder der Klasse 4c von der Rochus-Schule - wollen euch zeigen, wo ihr in Steinheim Plätze finden könnt, an denen ihr spielen könnt.
Es gibt in Steinheim und Umgebung Spielplätze, aber auch abenteuerliche Plätze in der Natur, wo man spannende Spiele erfinden kann. Auch Ausflugsziele für Familien sind dabei.
Auf der echten Karte, die wir selbst durchgepaust haben, sind die Plätze mit Pins gekennzeichnet.
Die Karte steht bis Anfang Juni in der Volksbank an der Marktstraße.
Für alle Steinheimer Kinder haben wir die Plätze aber auch in unsere Schulhomepage gesetzt, wo man genau lesen kann, wo sie sind und was man dort jeweils machen kann.
Außerdem haben wir für jede Menge Spaß gesorgt, denn es gibt viele unterschiedlich schwere Puzzles, in denen man Fotos von Steinheimer Spielplätzen wieder zusammensetzen muss. 

Hier geht`s weiter "Steinheim für Kinder" »

Kostenloser Service der Stadt Steinheim:

Werbung für Ihre Veranstaltung auf www.steinheim.de

Kennen Sie unseren Veranstaltungskalender?
Vereine, Verbände und Institutionen aus dem Steinheimer Stadtgebiet können hier Ihre Termine eigenständig anlegen und pflegen. Informieren Sie täglich die Besucher von www.steinheim.de über Ihre Veranstaltung, Versammlung, Ausstellung, ... - schnell, einfach und vor allem kostenlos! Haben Sie Interesse? Weitere Informationen und Zugangsdaten zum Redaktionssystem erhalten Sie bei Andreas Peine unter der Rufnummer (05233) 21-106 oder per E-Mail an a.peine@steinheim.de.  

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