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Datum: 07.05.2025

Vereinfachte Ausweisbeantragung ab Mai 2025

Ab 1. Mai 2025 werden Lichtbilder für Ausweisdokumente digital in Behörden oder bei Fotodienstleistern angefertigt. Beantragte Ausweisdokumente können dann auch per Post nach Hause geschickt werden.

Das Wappen der Stadt Steinheim besteht aus einer roten Stadtmauer mit Zinnen und einem gelben Tor. Weiterhin sind drei Türme abgebildet, wobei der mittlere größer als die beiden äußeren Türme ist. Die kleineren Türme haben ein Fenster, der größere Turm drei Fenster.Digitale biometrische Lichtbilder

Seit dem 1. Mai 2025 gelten Neuerungen im deutschen Pass- und Ausweiswesen: Bei der Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen, elektronischen Aufenthaltstiteln sowie Reiseausweisen des Ausländerrechts (Reiseausweis für Ausländer, Reiseausweis für Flüchtlinge und Reiseausweis für Staatenlose) sind künftig ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder zulässig. Ziel dieser neuen Regelungen ist es, die Qualität und Sicherheit der Lichtbilder zu erhöhen, das Risiko von gefälschten Passbildern in Ausweisdokumenten zu verringern und den Antragsprozess zu vereinfachen.

Die Einhaltung der internationalen Bestimmungen für die Biometrie von Lichtbildern ist besonders wichtig, um eine sichere und schnelle Identifizierung zu ermöglichen. Bürgerinnen und Bürgern sollen Unannehmlichkeiten insbesondere bei Grenzkontrollen erspart werden. Die Umstellung auf digitale Lichtbilder ermöglicht eine medienbruchfreie und sichere Übermittlung im Rahmen der Ausweisbeantragung an die zuständigen Behörden. Bürgerinnen und Bürger können wählen, ob sie ihr digitales Passbild direkt im Bürgerbüro der Stadt Steinheim oder bei einem Fotodienstleister anfertigen lassen möchten. 

Wie kommen die Lichtbilder vom Fotodienstleister zum Bürgerbüro?

Wer sich für einen Fotodienstleister entscheidet, sollte darauf achten, dass dieser die Voraussetzungen für die Erstellung von digitalen biometrischen Lichtbildern erfüllt. Das von einem dafür registrierten Fotodienstleister neu aufgenommene Lichtbild wird in einer nach den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zertifizierte und verschlüsselte Cloud abgelegt. Nach der Fotoerstellung wird vom Fotodienstleister ein Ausdruck mit einem Data-Matrix-Code (vergleichbar mit einem QR-Code) ausgehändigt. Dieser wird in der Behörde vorgelegt und dort eingescannt, damit das Lichtbild aus der geschützten Cloud abgerufen werden kann. In Steinheim bietet das Fotostudio Beckmann digitale biometrische Lichtbilder an.

Ausweisdokumente können per Post nach Hause geschickt werden

Ab dem 1. Mai 2025 haben Bürgerinnen und Bürgern außerdem die Möglichkeit, ihre beantragten Ausweisdokumente gegen eine Gebühr von 15 Euro per Post nach Hause geschickt zu bekommen. In diesem Fall entfällt die persönliche Abholung in der Behörde. 
Voraussetzung für den Direktversand der Ausweisdokumente ist eine inländische Meldeanschrift. 

Bei Personalausweisen, elektronischen Aufenthaltstiteln sowie eID-Karten für Unionsbürgerinnen und -bürger ist der Direktversand bereits ab dem 16. Geburtstag möglich. Reisepässe können ab dem 18. Geburtstag mit der Option Direktversand beantragt werden.
Sendungen mit Ausweisdokumenten dürfen nur persönlich an die Adressatin oder den Adressaten übergeben werden. Vor Übergabe der Sendung an der Wohnungstür müssen Sie sich gegenüber dem Postzustelldienst mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) ausweisen. Sind Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, wird die Sendung mit dem Ausweisdokument 7 Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt. Holen Sie innerhalb dieser Frist die Sendung dort nicht ab, wird sie an an das Bürgerbüro der Stadt Steinheim weitergeleitet. Dort wird das Ausweisdokument aufbewahrt, bis Sie es abholen.

Wann muss ich die Dokumente doch in der Behörde abholen?

Eltern können die Ausweisdokumente ihrer Kinder weiterhin in der Behörde abholen. Auch bevollmächtigte Personen, wie Ehegatten oder gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter, müssen das Dokument persönlich in der Behörde entgegennehmen. In Fällen, in denen eine persönliche Abholung oder der Direktversand nicht in Anspruch genommen werden kann, besteht die Möglichkeit, eine vertretende Person zu bevollmächtigen, die das Ausweisdokument im Bürgerbüro der Stadt Steinheim abholt.