Straßenbaubeiträge
Beschreibung
Straßenbaubeiträge werden von den Grundstückseigentümern als Gegenleistung für Maßnahmen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen erhoben. Mögliche beitragspflichtige Maßnahmen sind die Erneuerung, Erweiterung oder Verbesserung von Verkehrsanlagen. Die Höhe der Beiträge richtet sich, vereinfacht ausgedrückt, nach der baulichen und/oder gewerblichen Ausnutzbarkeit des Grundstücks.
Gebühren
Benötigte Unterlagen
Rechtsgrundlagen
Kommunalabgabengesetz
Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen
Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen
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