Entwässerungsgebühren
Beschreibung
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Kanalisation zur Ableitung von Schmutz- und Regenwasser sind Kanalbenutzungsgebühren zu entrichten.
Durch die Abwassergebühren werden die Betriebskosten der öffentlichen Kanalisation und der Kläranlage gedeckt. Die Abwassergebühren werden durch die Stadtwerke Steinheim GmbH im Auftrag der Stadt Steinheim erhoben. Hierüber erhalten Sie zum Jahresbeginn einen Bescheid, der mit der Wasserrechnung zusammengefasst ist. Auf den Rechnungsbetrag sind monatliche Abschläge zu entrichten.
Die Gebühren werden von den Stadtwerken Steinheim GmbH zusammen mit dem Wassergeld erhoben.
Durch die Abwassergebühren werden die Betriebskosten der öffentlichen Kanalisation und der Kläranlage gedeckt. Die Abwassergebühren werden durch die Stadtwerke Steinheim GmbH im Auftrag der Stadt Steinheim erhoben. Hierüber erhalten Sie zum Jahresbeginn einen Bescheid, der mit der Wasserrechnung zusammengefasst ist. Auf den Rechnungsbetrag sind monatliche Abschläge zu entrichten.
Die Gebühren werden von den Stadtwerken Steinheim GmbH zusammen mit dem Wassergeld erhoben.
Gebühren
Die Gebühren werden in § 9 der derzeit gültigen Gebührensatzung festgelegt.
Benötigte Unterlagen
Rechtsgrundlagen
Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluß an die öffentliche Abwasseranlage
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Steinheim
Öffnungszeiten des Rathauses
Montag bis Freitag:
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
zusätzlich Donnerstag:
von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr