Briefwahl
Beschreibung
Wer am Wahltag verhindert ist, ins Wakllokal zu gehen, kann Briefwahl beantragen. Hierzu wird ein Wahlschein benötigt.
Ihnen wird nach Beantragung des Wahlscheines der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen zugesandt.
Gebühren
Die Kosten für die Rücksendung der Briefwahlunterlagen aus dem Ausland muss man selber tragen.
Benötigte Unterlagen
Der Wahlschein kann schriftlich, elektronisch oder persönlich beantragt werden. Der Wahlscheinantrag wird Ihnen zusammen mit der Wahlbenachrichtigung zugeschickt.
Rechtsgrundlagen
§ 6 Absatz 5 Europawahlgesetz
§ 36 Bundeswahlgesetz
§ 3 Absatz 3 Landeswahlgesetz NRW
§ 9 Absatz 2 Kommunalwahlgesetz NRW
Öffnungszeiten des Bürgerbüros
Dienstags: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag: 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr (durchgehend)
Freitag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr