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Hilfe zur Pflege in Einrichtungen

Beschreibung

Menschen, die eine körperliche, geistige oder seelische Krankheit oder Behinderung haben, können unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zur Pflege erhalten.
Neben den medizinischen Voraussetzungen ist insbesondere die wirtschaftliche Situation (Einkommens- und Vermögensverhältnisse) bedeutend, für einen möglichen Anspruch auf Hilfe zur Pflege.

Unterschieden wird allgemein zwischen Leistungen bei häuslicher Pflege, sowie Hilfe zur Pflege in stationären oder teilstationären Einrichtungen.

Gebühren

Kostenfreiheit gemäß § 64 SGB X

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis
  • Vorsorgevollmacht bzw. Betreuerbestellung (falls vorhanden)
  • Name, Geburtsdatum und Anschrift Unterhaltspflichtiger (Eltern, Kinder)
  • Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
  • Vermögensnachweise: Sparbücher, Wertpapiere, Kaufverträge, Grundbuchauszüge, Wertgutachten, Beleihungsnachweise, Kraftfahrzeugschein (auch Vermögen was in den letzten 10 Jahren verschenkt wurde ist nachzuweisen)
  • Einkommensnachweise: Wohngeld, Lastenausgleich, Rentenbescheid des Rententrägers, Pflegegeldbescheid, Nachweis über erhaltene Unterhaltszahlungen (Kontoauszüge, Quittungen)
  • Nachweis über zu zahlende Versicherungsbeiträge,
  • vollständige Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • evtl. Krankenversicherungsbeitragsrechnung bei freiwillig versicherten Antragstellern
  • Bescheid über die Gewährung von Grundsicherung
  • Bei Wohnrecht oder ähnlichen Nutzungsrechten: Notarieller Vertrag und Grundbuchauszug

Die Anforderung weiterer Unterlagen behält sich der zuständige Leistungsträger vor.

Rechtsgrundlagen

SGB XII