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Stadt & Rathaus

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Einmalige Bedarfe

Beschreibung

Gewährung von
  1.  Erstausstattungen für Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten
  2.  Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt sowie
  3. mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen
Voraussetzungen
  • Der Antragsteller ist in Steinheim gemeldet und hält sich hier auf
  • Es muss ein oben aufgeführter Bedarf bestehen
Besonderheiten

Der einmalige Bedarf kann nur bewilligt werden, wenn der Antrag vor Anschaffung bzw. Entstehen gestellt wurde.

Gebühren

Kostenfreiheit gemäß § 64 SGB X

Benötigte Unterlagen

Von Antragstellern, die nicht laufende Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, sind bei der Antragstellung folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Personalausweis,
  • Nachweise über gesamtes Einkommen und evtl. vorhandenes Vermögen,
  • Nachweise über Miete und Wohngeld,
  • vollständige Kontoauszüge der letzten drei Monate,
  • Nachweise über Versicherungen,
  • die Bankverbindung
  • bei Klassenfahrten eine Bescheinigung der Schule über Zielort der Fahrt, Zeitraum, in dem die Fahrt stattfindet, Kosten, Bankverbindung der Schule bzw. des Lehrers/der Lehrerin

Die Anforderung weiterer Unterlagen behält sich der Fachbereich Bürgerservice - Soziales - vor.


Rechtsgrundlagen

SGB XII

Öffnungszeiten des Rathauses

Montag bis Freitag:
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

zusätzlich Donnerstag:
von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr