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Stadt & Rathaus

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Eheschließung

Beschreibung

Hinweis: Die nachfolgenden Informationen  gelten analog auch für die Begündung einer Lebenspartnerschaft.

Die Stadt Steinheim bietet für die Eheschließung vier unterschiedliche Räume an:

Das Trauzimmer
Dieser wunderschöne Raum mit seinem warmen Ambiente ist durch den "Eingang C" des Rathauses zu erreichen und liegt daher ebenerdig (barrierefrei).
Wenn Sie sich für diesen ansprechenden Raum entscheiden, sollten Sie darauf achten, dass er maximal Platz für 30 Personen bietet.

Der Rathaussaal
Über die große Treppe, die eine erstklassige Kulisse für die schönsten Hochzeitbilder bietet, erreicht man durch den Haupteingang den großen Rathaussaal.
Der fast schon neumodisch wirkende Raum wird extra für solche Gelegenheiten hergerichtet und bietet Platz für eine große Gästeschar. Der Rathaussaal ist über einen Aufzug barrierefrei zu erreichen.

Schloß Thienhausen
Im Schloß Thienhausen bei Rolfzen steht ein Trauzimer für standesamtliche Trauungen zur Verfügung.

Möbelmuseum Steinheim
Das Möbelmuseum zeigt Exponate aus der langen Geschichte der Steinheimer Möbelproduktion. Eingerahmt von antiken Möbelstücken kann man dort eine besondere standesamtliche Trauung feiern.

Zur Eheschließung ist vorher die Anmeldung zur Eheschließung (früher Aufgebot) erforderlich. Diese Anmeldung muß am Wohnort eines der Verlobten vorgenommen werden.

Bitte beachten Sie:
Sie können heiraten wo Sie wollen, nur die Anmeldung muß am Wohnort erfolgen. 
Im Gegensatz dazu kann die Begründung einer Lebenspartnerschaft, wenn Sie in Nordrhein-Westfalen wohnen, auch nur in Nordrhein-Westfalen erfolgen.
Die Anmeldung zur Eheschließung ist höchstens 6 Monate gültig.
Wenn Sie einen Wunschtermin haben, melden Sie sich frühstmöglich, wir reservieren Ihnen gerne den Termin.

Die Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe werden Ihnen bei der Anmeldung der Eheschließung ausführlich erklärt.

Gebühren

Bei der Anmeldung zur Eheschließung entstehen unterschiedliche Kosten:
  • Prüfung der Ehevoraussetzungen nach deutschem Recht: 40 Euro oder nach internationalem Recht: 66 Euro
  • auszustellende Urkunden: 20 Euro
  • Trauung außerhalb der Dienstzeit: 66 Euro
Dazu können weitere Kosten kommen für z. B.:
  • Stammbuch der Familie 17 Euro bis 31 Euro
  • Namenserklärungen 21 Euro
  • Eidesstattliche Versicherung 21 Euro

Benötigte Unterlagen

1. Personalausweis oder Reisepass.
      NACHWEIS DER STAATSANGEHÖRIGKEIT
      Deutsche (wenn nicht in Deutschland geboren):
  • Staatsangehörigkeitsausweis
  • Einbürgerungsurkunde
  • Registrierschein usw.
      Nichtdeutsche:
  • Reisepass (Nationalpass) des Heimatstaates
  • Staatsangehörigkeitsbescheinigung der zuständigen Heimatbehörde
  • mit Apostille
  • mit Vorbeglaubigungen
2. Angaben zur Person für alle:
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister bzw. Geburtsurkunde mit Übersetzung bei Geburt im Ausland.
  • Aufenthaltsbescheinigungen der Meldebehörden für jede gemeldete Wohnung (Gültigkeitsdauer: 8 Tage).
  • Geburtsurkunden aller gemeinsamen Kinder ( mit Vater- und evtl. Mutterschaftsanerkennung)
       ZUSÄTZLICH FÜR VERLOBTE UNTER 18 JAHREN
  • Beschluss des Familiengerichts über die Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit (Volljährigkeit) gem. § 1303 BGB
  • Entscheidung des Gerichts über die Übertragung der elterlichen Sorge/Personensorge
3. Vorehen:
Sollte einer von Ihnen bereits ein- oder mehrmals verheiratet gewesen sein, empfiehlt sich immer eine persönliche Vorsprache beim zuständigen Standesamt. Wir werden versuchen, Ihnen den Weg der "Bürokratie" so leicht wie möglich zu gestalten. In jedem Fall ist der Nachweis zu führen über die letzte geschlossene Vorehe und deren Auflösung (möglicherweise ist der Nachweis über jede geschlossene  Ehe zu führen) und zwar durch
  • aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch, bzw. Eheregister der Vorehe oder
  • Eheurkunde mit Auflösungsvermerk der Vorehe
4. Wenn ein Velobter/eine Verlobte oder beide die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzt/besitzten, so sollten sie in jedem Fall das zuständige Standesamt aufsuchen und ein persönliches Beratungsgespräch führen. Der Standesbeamte muss bei Auslandsbezug das jeweilige Heimatrecht des/der Verlobten berücksichtigen. Nicht nur das deutsche Recht ist ständigen Änderungen unterworfen, sondern auch im anzuwendenden ausländischen Recht ergeben sich neben zahlreichen Eheschließungsvoraussetzungen auch umfangreiche Richtlinien, die bei Informationserteilung berücksichtigt werden müssen. Da die Gesetze in jedem Land anders sind, kann an dieser Stelle nicht  abschließend auf die Eheschließungsvoraussetzungen eingegangen werden.

 

Jeder ausländische Staatsangehörige, der in Deutschland heiraten möchte, muss entsprechend der Regeln des Internationalen Privatrechts ein ausländisches Ehefähigkeitszeugnis vorlegen. Dieses wird allerdings nur von wenigen ausländischen Staaten erstellt. Die Staaten, die ein Ehefähigkeitszeugniss nicht ausstellen, werden in der Regel eine Ledigkeits- oder Familienstandsbescheinigung ausstellen. In solchen Fällen wird der für den Standesamtbezirk zuständige Oberlandesgerichtspräsident gebeten, eine Befreiung von der Beibringung des ausländischen Ehefähigeitszeugnisses zu erteilen. Hierzu sind weitere Unterlagen und Urkunden erforderlich, die sich in den Anforderungen für die einzelnen Staaten erheblich unterscheiden. In einigen Fällen ist ein Heimataufgebot zu veranlassen oder ein Ehrerbietungsakt der Eltern beizubringen. In vielen Staaten muss eine in Deutschland durchgeführte Scheidung anerkannt werden.

 

Neben dieser kleinen Zusammenfassung liegt "der Teufel im Detail" und zahlreiche in den Gesetzen des Heimatlandes begründete Voraussetzungen müssen geprüft und ergänzend erfüllt werden. Zu dem einzelnen ausländischen Eheschließungsrecht steht dem Standesamt entsprechende umfangreiche Literatur zur Verfügung, so dass bei Auslandsberührung jeweils ein Beratungsgespräch erforderlich ist. Suchen Sie hierzu bitte immer das für Ihre gemeldete Wohnung    zuständige Standesamt auf. Dort hilft man Ihnen gern. Bei mehreren Wohnungen melden Sie sich bitte bei dem Standesamt, bei dem auch die Eheschließung stattfinden soll.

Rechtsgrundlagen

Öffnungszeiten des Rathauses

Montag bis Freitag:
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

zusätzlich Donnerstag:
von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr