eID-Karte
eID-Karte
Beschreibung
Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums können die eID-Karte beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind.
Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren und gegen eine Gebühr von 37,00 € ausgegeben.
Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden. Sie können vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine neue eID-Karte beantragen. Hierzu ist der Nachweis eines begründeten Interesses erforderlich.
Mit der neuen Chipkarte können sich Unionsbürgerinnen und Unionsbürgerbürger sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen.
Hierzu wird die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte verwendet.