Hundesteuer
Hundesteuer
Beschreibung
Für Hunde die im Gebiet der Stadt Steinheim gehalten werden, ist an die Stadt Steinheim eine Steuer abzuführen. Es ist aber eine Steuerbefreiung oder eine Steuerermäßigung in einigen Fällen möglich.
Gebühren
Die jährliche Steuer beträgt, wenn
- nur ein Hund gehalten wird 54,00 €
- zwei Hunde gehalten werden 66,00 € je Hund
- drei oder mehr Hunde gehalten werden 78,00 € je Hund
Benötigte Unterlagen
Rechtsgrundlagen
Öffnungszeiten des Rathauses
Montag bis Freitag:
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
zusätzlich Donnerstag:
von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr