Bauleitplanung
Bauleitplanung
Beschreibung
Wichtigstes Planungswerkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde in Deutschland.
Sie wird zweistufig in einem formalen Verfahren vollzogen, das im Baugesetzbuch umfassend geregelt ist.
In der vorbereitenden Bauleitplanung wird zunächst ein Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt und in der verbindlichen Bauleitplanung werden sodann Bebauungspläne für räumliche Teilbereiche des Gemeindegebietes aufgestellt.
Sie wird zweistufig in einem formalen Verfahren vollzogen, das im Baugesetzbuch umfassend geregelt ist.
In der vorbereitenden Bauleitplanung wird zunächst ein Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt und in der verbindlichen Bauleitplanung werden sodann Bebauungspläne für räumliche Teilbereiche des Gemeindegebietes aufgestellt.
Um eine städtebaulich sinnvolle Entwicklung im Stadtgebiet Steinheim zu gewährleisten, wird Bauleitplanung betrieben.
Sowohl bei der Aufstellung eines Flächennutzungsplanes als auch eines Bebauungsplanes werden die betroffenen Bürger beteiligt. Die jeweiligen Verfahren werden dann in den amtlichen Mitteilungen der Stadt Steinheim öffentlich bekannt gegeben.
Gebühren
keine
Benötigte Unterlagen
formlos
Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch
Öffnungszeiten des Rathauses
Montag bis Freitag:
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
zusätzlich Donnerstag:
von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr