Bauhof der Stadt Steinheim
- Baumpflegearbeiten und Pflanzarbeiten
- Bauunterhaltungsarbeiten
- Friedhofspflege und technische Durchführung der Bestattungen
- Gewässerunterhaltungsarbeiten, Hochwasserschutz
- Grünflächenpflege
- Kinderspielplätze – Prüfung, Pflege und Unterhaltung
- Müllbeseitigung (Revierreinigung) in den Anlagen, a. Friedhöfen u. Kinderspielplätzen
- Rattenbekämpfung im Kanalnetz
- Stadtreinigung
- Straßenunterhaltungsarbeiten
- Städt. Verkehrsflächen
- Verkehrsbeschilderung (Neubau und Unterhaltung)
- Winterdienst
Wenn die ersten Sonnenstrahlen zum „Gärtnern“ locken, sollte man beim Heckenschnitt folgendes beachten:
In § 39 Absatz 5 Bundesnaturschutzgesetz ist bundesweit festgelegt, dass Hecken, Gebüsche, lebende Zäune und andere Gehölze in der Zeit vom 01. März bis zum 30. September nicht geschnitten oder auf den Stock gesetzt werden dürfen.
Beim Schneiden von Bäumen ist zu beachten, dass kein Vogel sich diesen als Nistplatz ausgesucht hat. Denn nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Lebensstätten wildlebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören.
Pflegeschnitte sind hingegen erlaubt. Dieses bedeutet, dass der Zuwachs seit dem letzten Rückschnitt entfernt werden darf, solange dadurch keine Tiere beim Nisten gestört werden.
Auch der Bauhof hält sich an diese Verbote und beachtet das Bundesnaturschutzgesetz.
Hausanschrift:
Bauhof
Rolfzener Str.2
32839 Steinheim
Postanschrift:
Postfach 1363
32835 Steinheim
Öffnungszeiten:
Montags bis Donnerstags: 7:00 bis 16:00 Uhr
Freitags: 7:00 bis 13:15 Uhr
Unsere Mitarbeiter im Bauhof sind häufig im Außendienst und daher telefonisch nicht immer zu erreichen. Wir bitten um Verständnis.
Bei Anregungen und Wünschen sprechen Sie gerne unsere Mitarbeiter, die in den Ortschaften und in der Kernstadt unterwegs sind, an.