Gewährung von Leistungen an Asylbewerber
Beschreibung
Gewährung von Leistungen an Asylbewerber und geduldete Ausländer
Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalls und dem ausländerrechtlichen Status. Nähere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Sachbearbeiter. Erstantragsteller sind zunächst grundsätzlich wegen der Feststellung des ausländerrechtlichen Status an das Sachgebiet "Ausländerangelegenheiten" beim Kreis Höxter zu verweisen. Leistungen werden als physisches Existenzminimum (Wertgutscheine) und als soziokulturelles Existenzminimum (Geldleistungen, Taschengeld) gewährt.
Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalls und dem ausländerrechtlichen Status. Nähere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Sachbearbeiter. Erstantragsteller sind zunächst grundsätzlich wegen der Feststellung des ausländerrechtlichen Status an das Sachgebiet "Ausländerangelegenheiten" beim Kreis Höxter zu verweisen. Leistungen werden als physisches Existenzminimum (Wertgutscheine) und als soziokulturelles Existenzminimum (Geldleistungen, Taschengeld) gewährt.
Gebühren
Keine allgemeine Kostenfreiheit gemäß § 64 SGB X, aber nur in wenigen Ausnahmen werden Gebühren geltend gemacht (z.B. in Widerspruchsverfahren), die Gebührenfestsetzung liegt dabei im Ermessen des Sachbearbeiters
Benötigte Unterlagen
Rechtsgrundlagen
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Öffnungszeiten des Rathauses
Montag bis Freitag:
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
zusätzlich Donnerstag:
von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr