Einmalige Bedarfe
Beschreibung
Gewährung von
Der einmalige Bedarf kann nur bewilligt werden, wenn der Antrag vor Anschaffung bzw. Entstehen gestellt wurde.
- Erstausstattungen für Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten
- Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt sowie
- mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen
- Der Antragsteller ist in Steinheim gemeldet und hält sich hier auf
- Es muss ein oben aufgeführter Bedarf bestehen
Der einmalige Bedarf kann nur bewilligt werden, wenn der Antrag vor Anschaffung bzw. Entstehen gestellt wurde.
Gebühren
Kostenfreiheit gemäß § 64 SGB X
Benötigte Unterlagen
Von Antragstellern, die nicht laufende Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, sind bei der Antragstellung folgende Unterlagen vorzulegen:
Die Anforderung weiterer Unterlagen behält sich der Fachbereich Bürgerservice - Soziales - vor.
- Personalausweis,
- Nachweise über gesamtes Einkommen und evtl. vorhandenes Vermögen,
- Nachweise über Miete und Wohngeld,
- vollständige Kontoauszüge der letzten drei Monate,
- Nachweise über Versicherungen,
- die Bankverbindung
- bei Klassenfahrten eine Bescheinigung der Schule über Zielort der Fahrt, Zeitraum, in dem die Fahrt stattfindet, Kosten, Bankverbindung der Schule bzw. des Lehrers/der Lehrerin
Die Anforderung weiterer Unterlagen behält sich der Fachbereich Bürgerservice - Soziales - vor.
Rechtsgrundlagen
SGB XII
Öffnungszeiten des Rathauses
Montag bis Freitag:
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
zusätzlich Donnerstag:
von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr