Ortsrechtssammlung
Beschreibung
Die Kommunen regeln ihre Angelegenheiten durch Satzungen. Für den Erlass oder die Änderung einer Satzung bedarf es eines Ratsbeschlusses. Die Entwürfe der Satzungen oder Satzungsänderungen werden von den jeweiligen Fachbereichen vorbereitet und dem Rat vorgelegt.
Die Pflege der Ortsrechtssammlung obliegt dem Fachbereich Zentrale Dienste.
Gebühren
keine
Benötigte Unterlagen
Rechtsgrundlagen
§§ 7 und 41 Abs. 1 Bst. f) der Gemeindeordnung NW
Öffnungszeiten des Rathauses
Montag bis Freitag:
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
zusätzlich Donnerstag:
von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr