Fischereischein
Beschreibung
Ein Fischereischein wird für ein oder für fünf Jahre gegen Vorlage eines Fischereiprüfungszeugnisses (NRW) ausgestellt.
Der Jugendfischereischein kann für Kinder, die das 10. aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, ausgestellt werden.
Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung einer Person mit gültigem Fischereischein. Die Fischereiprüfung kann ab dem 14. Lebensjahr abgelegt werden.
Gültigkeit: Jahres- und Jugendfischereischein: für das laufende Jahr
Fünfjahresfischereischein: für das laufende Jahr + 4 Jahre
Der Jugendfischereischein kann für Kinder, die das 10. aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, ausgestellt werden.
Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung einer Person mit gültigem Fischereischein. Die Fischereiprüfung kann ab dem 14. Lebensjahr abgelegt werden.
Gültigkeit: Jahres- und Jugendfischereischein: für das laufende Jahr
Fünfjahresfischereischein: für das laufende Jahr + 4 Jahre
Gebühren
Fünfjahresfischereischein: 48 €
Jahresfischereischein: 16 €
Jugendfischereischein: 8 €
Jahresfischereischein: 16 €
Jugendfischereischein: 8 €
Benötigte Unterlagen
Lichtbild (Erstantrag)
Prüfungszeugnis
Prüfungszeugnis
Rechtsgrundlagen
Öffnungszeiten des Bürgerbüros
Montag bis Mittwoch:
vormittags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr ohne Terminvereinbarung,
nachmittags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr mit Terminvereinbarung.
Donnerstag:
von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr ohne Terminvereinbarung.
Freitag:
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr ohne Terminvereinbarung.