Lärmbelästigung
Beschreibung
Entgegennahme von Beschwerden über Lärmbelästigungen (z.B. Hundgebell, laute Musik während der Nachtstunden)
Der Sachbearbeiter führt aufgrund der eingehenden Beschwerde Ermittlungen sowie ggf. ordnungsbehördliche Maßnahmen durch, belehrt den Verursacher über sein Fehlverhalten und ahndet bei nachhaltigen Störungen festgestellte Ordnungswidrigkeiten. Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles.
Der Sachbearbeiter führt aufgrund der eingehenden Beschwerde Ermittlungen sowie ggf. ordnungsbehördliche Maßnahmen durch, belehrt den Verursacher über sein Fehlverhalten und ahndet bei nachhaltigen Störungen festgestellte Ordnungswidrigkeiten. Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles.
Gebühren
keine
Benötigte Unterlagen
schriftliche Eingabe
Rechtsgrundlagen
LImschG und Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Steinheim
Öffnungszeiten des Rathauses
Montag bis Freitag:
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
zusätzlich Donnerstag:
von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr